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BGH hebt Urteil gegen Antifa-Versandhändler auf

15. März 2007 11:03 6 mal gelesen Kein Kommentar

Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Der BGH hob damit am 15. März 2007 das Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprach ihn rechtskräftig frei. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung.

NPD-BLOG.INFO zum Thema.

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  • 24stunden.de said:

    Hakenkreuz: Beklagter siegt

    (Foto: wikipedia.de)
    Nach dem mit Spannung erwarteten Urteil (Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06) des Bundesgerichtshofes (BGH) ist das durchgestrichene Hakenkreuz nicht weiter als verbotenes Kennzeichen anzusehen. Der dritte Senat des BGH hat…