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“Geständnis”: Köster und Stawitz müssen weniger Strafe zahlen

22. März 2007 12:22 22 mal gelesen Ein Kommentar

Der Berufungsprozess gegen die NPD-Funktionäre Stefan Köster, Ingo Stawitz sowie gegen einen weiteren Angeklagten vor dem Landgericht Itzehoe hat am 22. März 2007 eine Wendung genommen. Die drei Angeklagten beschränkten ihre Widersprüche gegen die Urteile des Amtsgerichts wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung auf das Strafmaß. Das komme einem Geständnis gleich, sagte der Vorsitzende Richter laut der Nachrichtenagentur dpa. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von maximal drei Monatsgehältern. Mit der Einigung wurde die bis dahin geplante umfangreiche Beweisaufnahme überflüssig. Das Landgericht milderte die Bewährungsstrafen der Ersten Instanz daraufhin von je sechs Monaten auf Geldstrafen in Höhe von je drei Monatsgehältern (90Tagessätze). Köster muss nach dem Urteil des Landgerichts 5.400 Euro zahlen, Stawitz 900 Euro und der dritte Angeklagte 1.350 Euro.

Warum allerdings ein Geständnis in einem Berufungs (!) verfahren in diesem Fall eine Strafmilderung bringt, bleibt schwer nachzuvollziehen. Fernsehbilder und zahlreiche Zeugen hatten die Schuld der NPD-Funktionäre eindeutig belegt. In dem Verfahren ging es darum, dass die Angeklagten im Herbst 2004 am Rande eines Landesparteitags der rechtsextremen Partei in Schleswig-Holstein Gegendemonstranten geschlagen und getreten hatten. Ein Opfer war eine am Boden liegende Frau.

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