NRW: Sparkassen müssen NPD-Girokonten führen
25. April 2007 01:27
11 mal gelesen
Kein Kommentar
Stadtsparkassen in Nordrhein-Westfalen dürfen der völkischen NPD die Einrichtung von Girokonten nicht verweigern. Das hat am 24. April 2007 das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut Medienberichten entschieden. Es ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Problems allerdings Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hatte es bereits ein ähnliches Urteil gegeben.

