RLP: Milde Urteile gegen Mitläufer
Das Landgericht Koblenz hat 13 Mitglieder der ehemaligen rechtsextremen “Kameradschaft Westerwald” zu Geldstrafen verurteilt und verwarnt. Laut einem Bericht des Tagesspiegels vom 14. Mai 2007 begründete das Gericht die milden Urteile damit, dass die Angeklagten nur Mitläufer “in der zweiten und dritten Reihe” gewesen seien. Dennoch hätten sie erkennen können, dass die Neonazi-Bande mit ihrer Hetze gegen Ausländer und linke Gruppierungen kriminelle Ziele verfolge. Das Strafmaß reicht von einer Verwarnung unter der Auflage von 40 Sozialstunden bis hin zu einer Geldstrafe von 3600 Euro.
Vor Gericht räumten alle 13 Angeklagten den Angaben zufolge ein, Mitglieder der “Kameradschaft” gewesen zu sein. Einige betonten allerdings, sie hätten nur aus Freundschaft zu den Aktiven der Kameradschaft auf der Mitgliederliste gestanden. Andere sagten, sie seien aus Langweile oder Einsamkeit Mitglied gewesen. Eine politische Motivation habe
bei ihnen keine Rolle gespielt, behaupteten die meisten Angeklagten.


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