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MVP: Weiter Rechtsstreit um NPD-Spendenkonto

17. Mai 2007 05:02 10 mal gelesen Kein Kommentar

Am Landgericht Rostock hat am 16. Mai 2007  der Berufungsprozess um eine Kündigung eines NPD-Kontos durch die Ostseesparkasse (OSPA) Rostock begonnen. Die Bank hatte das Konto des NPD-Kreisverbands Rostock gekündigt, da die Partei dieses als Spendenkonto angegeben haben soll – trotz einer Aufforderung zur Unterlassung. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, es gebe eine gewisse Nähe zur NPD, argumentierte die Sparkasse. Das Landgericht war der Bank bei dieser Argumentation gefolgt, das Oberlandesgericht sprach jedoch im August 2006 eine einstweilige Verfügung dagegen aus. Die Tätigkeit der NPD dürfe nicht behindert werden, solange die Partei nicht verboten sei, so das Gericht (AZ: 1 U 116/06).

Nach dem ersten Urteil des Landgerichts hatte auch die Sparkasse Vorpommern im Juni 2006 zwei Konten der NPD gekündigt.

Im April 2007 hatte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden, Stadtsparkassen in Nordrhein-Westfalen dürften der völkischen NPD die Einrichtung von Girokonten nicht verweigern. Es ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Problems allerdings Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.

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