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Magdeburg: Rieger zu Geldstrafe verurteilt

02. Juli 2007 06:09 10 mal gelesen Kein Kommentar

Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger ist in einem Berufungsverfahren wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg habe Rieger eine Geldstrafe von 4500 Euro auferlegt und damit einen Freispruch des Magdeburger Amtsgerichtes in gleicher Sache aufgehoben, berichtet Blick nach Rechts in der Ausgabe 13/2007.

Bei einem Neonazi-Aufmarsch am 15. Januar 2005 hatte Rieger einem Gegendemonstranten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. bnr schreibt weiter: Rieger habe dies in der Hauptverhandlung bestritten und lediglich eingeräumt, den Nebenkläger am Kragen gepackt und geschüttelt zu haben. Er habe ihn festnehmen und der Polizei übergeben wollen, so seine Aussage. Die Rolle als selbst ernannter Hilfspolizist nahm das Gericht dem Neonazi-Anwalt laut bnr aber nicht ab. Auch Riegers Behauptung, der Nebenkläger habe sich die Gesichtsprellung selbst zugefügt, hielt das Gericht nach der Beweisaufnahme und nicht nur angesichts mehrerer Vorstrafen des NPD-Funktionärs für unglaubhaft. Rieger war in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung und Volksverhetzung verurteilt worden.

Rieger kündigte dem Bericht zufolge an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.

NPD-BLOG.INFO über Jürgen Rieger. 

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