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MVP: Strafanzeige gegen NPD-Landeschef Köster

24. September 2007 08:31 9 mal gelesen Kein Kommentar

Erst vor wenigen Tagen hatte die NPD im Landtag von MVP den Antrag gestellt, den Straftatbestand der Volksverhetzung ersatzlos zu streichen. Kein Wunder: Denn auf der Website des NPD-Landesverbandes befinden sich möglicherweise Inhalte, die, die selbst als Volksverhetzung unter Strafe gestellt sind. So wurde auf der Website des NPD-Landesverbandes am 14. September 2007 ein Text veröffentlicht, in dem die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft in einer die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzenden Weise verherrlicht wird (strafbar nach § 130, Abs. 4 StGB).

Konkret handelt es sich um eine Glorifizierung der Waffen-SS. Die Waffen-SS wird in dem Text unter Einschluss der strafbaren Parole “Ruhm und Ehre der Waffen-SS” [Urteil des AG Schwedt/Oder vom 25. Januar 2007, AZ 12 Ds 256 Js 42294/06 (272/06)] aufgrund ihrer “weltanschaulichen Grundsätze” ausschließlich positiv als “europäische Elitearmee” dargestellt, während die Verbrechen, an denen die Waffen-SS nachweislich beteiligt war, keinerlei Erwähnung finden. Der ausschließlich positiv erscheinenden Darstellung der Waffen-SS und des Nationalsozialismus insgesamt werden allerdings ausdrücklich die “mißlichen Zustände[] in der Weimarer Republik” entgegengestellt, die durch den “Aufstieg des Nationalsozialismus” und im Zuge dessen eben auch durch die Entstehung der Waffen-SS überwunden worden seien.

Aufgrund dieses Textes ist Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Köster, erstattet worden. Diese Strafanzeige wird in den kommenden Tagen bei der Staatsanwaltschaft Schwerin eingehen.

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