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RLP: Experte sieht wenig Chancen für NPD-Klage

27. November 2007 01:02 10 mal gelesen Kein Kommentar

Die NPD hat nach Einschätzung des Landauer Politikwissenschaftlers Ulrich Sarcinelli wenig Chancen, mit ihrer Verfassungsklage gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung durchzukommen. Die Tatsache, dass eine Partei nicht verboten sei, bedeute nicht, dass man ihre Verfassungsmäßigkeit nicht öffentlich in Frage stellen dürfe, sagte Sarcinelli der Nachrichtenagentur ddp. Dass die NPD eine rechtsextreme Partei sei, gelte zudem “im politischen, aber auch im juristischen Raum weitgehend als Konsens”. Die Neutralitätspflicht einer Landesregierung gehe nicht so weit, dass sie eine solche Partei nicht auch offen bekämpfen könnte, betonte der Politikwissenschaftler gegenüber ddp. Obwohl die NPD nicht verboten sei, glaube er daher nicht, dass die Landesregierung mit ihren Aktivitäten gegen die rechtsextreme Partei Gefahr laufe, vom Verfassungsgerichtshof gestoppt zu werden.

Insgesamt wertet Sarcinelli die Klage der NPD eher als Zeichen von “Nervosität” denn als einen strategischen Versuch, öffentliche Aufmerksamkeit zu gewinnen. “Die Partei reagiert offenbar auf den politischen Druck, den sie allenthalben zu spüren bekommt”, sagte Sarcinelli. Dies könnte aus Sicht der NPD aber auch “nach hinten losgehen”, fügte er den Angaben zufolge hinzu. So könnte das Gericht in einem differenzierten Urteil festhalten, dass die NPD als Partei zwar nicht verboten, von ihren Inhalten und Zielsetzungen her wohl aber rechtsextrem sei.

Landesregierung soll nicht mehr zum Kampf gegen Rechts aufrufen dürfen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt nach Medienberichten heute über die Organklage der NPD gegen die Landesregierung. Hintergrund ist eine vom Innenministerium herausgegebene Broschüre unter dem Titel “Kommunen gegen Rechtsextremismus”. Die NPD will nach Angaben des Koblenzer Gerichts eine einstweilige Anordnung zum Verbot dieser Broschüre erwirken. Darüber hinaus will die Partei erreichen, dass der Landesregierung generell untersagt wird, die Kommunen zu einem “Handeln gegen Rechts beziehungsweise gegen Rechtsextremisten” anzuhalten.

Die NPD kündigt immer wieder rechtliche Schritte gegen alle möglichen Personen, Organisationen und Parteien an. Zuletzt schaltete sie in Bayern gleich mehrere Anzeigen.

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