RLP: NPD scheitert mit Verfassungsklage
Die NPD ist mit ihrer Verfassungsklage gegen die Landesregierung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies die Klage, mit der die rechtsextremen Partei das Verbot einer Broschüre des Innenministeriums mit dem Titel “Kommunen gegen Rechtsextremismus” erwirken wollte, laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp am 27. November 2007 ab. Auch den Antrag auf eine einstweilige Verfügung wies das Gericht zurück.Zum einen bestünden bereits Bedenken, ob die Organklage überhaupt zulässig sei, hieß es in der Urteilsbegründung. In jedem Fall aber sei die Klage “in der Sache unbegründet”, denn das sogenannte Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe in einer wehrhaften Demokratie der Aufklärung über Rechtsextremismus nicht entgegen.
In der Broschüre informiert das Mainzer Innenministerium über Strategien, wie die Kommunen auf Herausforderungen durch Rechte reagieren können. So wird laut ddp anhand des Falles im pfälzischen Kirchheim aufgezeigt, wie eine Gemeinde sich gegen einen angeblich geplanten Immobilienkauf der NPD zur Wehr setzen kann. Die NPD sah dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte als nicht verbotene politische Partei verletzt.
Die Verfassungsrichter hielten dem entgegen, in einer wehrhaften Demokratie sei es die Pflicht der Landesregierung, aktiv für die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Zu diesem Zweck könne sie auch die Öffentlichkeit über «das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern, also auch von Parteien», informieren und dieses Verhalten dabei als extremistisch und verfassungsfeindlich beurteilen. Eine solche Wertung dürfe zwar nicht willkürlich erfolgen. Dies sei aber hier auch nicht der Fall.
Vielmehr handele es sich laut dem Landesverfassungsschutzbericht von 2006 bei der NPD um eine «unverhohlen nationalistische Partei, die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt». Diese Einschätzung, gegen die die NPD im übrigen nicht gerichtlich vorgegangen sei, rechtfertige auch ihre Erwähnung in der beanstandeten Broschüre.


[...] “Kommunen gegen Rechtsextremismus” über Aktivitäten der NPD informieren darf. Die NPD hatte geklagt, weil sie ihre Rechte als politische Partei verletzt sah. Das Gericht wies die… Laut Gericht darf der Innenminister die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse unterrichten, [...]