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Untreue-Verdacht: Haftbefehl gegen NPD-Schatzmeister

07. Februar 2008 15:33 10 mal gelesen Kein Kommentar

Gegen den festgenommenen Schatzmeister der rechtextremistischen NPD, Erwin Kemna, ist laut einem AP-Bericht Haftbefehl erlassen worden. Er soll von den Konten der Partei insgesamt 627.000 Euro abgezweigt und selbst verbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Münster teilte den Angaben zufolge mit, dem 57-Jährigen werde gewerbsmäßige Untreue zum Nachteil der NPD zur Last gelegt. Seit Anfang 2004 soll Kemna in mindestens 65 Fällen Geld von Konten der NPD über Umwege in eine von ihm als Geschäftsführer betriebene Küchen GmbH geleitet und dort verbraucht haben. Auslöser für die bereits seit März vergangenen Jahres laufenden Ermittlungen sei eine Geldwäscheverdachtsanzeige eines Geldinstituts gewesen. Das Amtsgericht hat Kemna wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaftete, berichtet ddp. Das Verfahren richtet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen den Beschuldigten Kemna. Untreue kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Den ganzen Tag suchen acht Staatsanwälte und 65 Polizisten nach Angaben der Westfälischen Nachrichten in acht Städten nach Spuren der Transaktionen – neben Ladbergen, Lengerich, Osnabrück auch in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin und in einem Verlag in Riesa (Sachsen).  In der NPD-Zentrale wurden nach Angaben von Parteisprecher Klaus Beier Akten und Computer beschlagnahmt. Beier wollte erst einmal keine Stellungnahme zu den Untreue-Vorwürfen gegen den Schatzmeister abgeben, er müsse sich erst mit Parteichef Udo Voigt abstimmen. Beier sagte aber, er könne sich nicht vorstellen, dass die Vorwürfe zutreffend seien.

Unter V-Mann-Verdacht

Kemna ist auch Bundesvorstandsmitglied der NPD. Während des Verbotsverfahrens stand Kemna unter Verdacht, als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet zu haben. Dies konnte aber nicht bewiesen werden. Wikipedia schreibt dazu:

Im Zuge der Vorbereitungen des Verbotsverfahren gegen die NPD 2001 wurde bekannt, dass mehrere als Zeugen geladene Parteimitglieder als V-Männer des Verfassungsschutzes arbeiten. Für einen dieser Zeugen wurde eine Aussagegenehmigung des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels vom 22. Januar 2002 soll es sich dabei um Erwin Kemna gehandelt haben. Dieser erklärte daraufhin, “noch nie mit einem Nachrichtendienst zu tun gehabt” zu haben, und bestritt vehement eine V-Mann-Tätigkeit. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Fritz Behrens soll jedoch zur gleichen Zeit im Tagesspiegel erklärt haben, dass Kemna bis 1995 mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat. Der Tagesspiegel nahm seine Behauptung am 24. Januar zurück. In der Folgezeit verklagte Kemna mehrere Journalisten, Antifaschisten, aber beispielsweise auch die Neonazi-Website “stoertebeker.net” auf Unterlassung derartiger Äußerungen.

NPD-BLOG.INFO zum Thema. 

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