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Spiegel-Veröffentlichungen über NPD offenbar rechtswidrig

15. Februar 2008 16:22 11 mal gelesen Kein Kommentar

Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes hat es nach Angaben der NPD dem Magazin „Der Spiegel“ in einer am 11. Februar 2008 erlassenen Einstweiligen Verfügung verboten, aus internen Emails der rechtsextremen Partei zu zitieren. Die NPD schreibt in einer Pressemitteilung: “Die durch rechtswidriges Eindringen in den E-Post-Verkehr gewonnenen Daten dürfen nicht weiter verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung sind dem Nachrichtenmagazin Ordnungshaft bis zu zwei Jahren oder Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht worden.” 

Das Nachrichtenmagazin hatte im Januar 2008 über den internen Richtungsstreit in der NPD berichtet. Um diesen zu erkennen, benötigt man aber eigentlich nicht “tausende Dokumente”, die dem Spiegel offenbar vorliegen.

NPD-BLOG.INFO über den Streit um die “Autonomen Nationalisten”.

Kein Kommentar »

  • akino said:

    “Nachrichtenmagazin hatte im Januar 2008 über den internen Richtungsstreit in der NPD berichtet. Um diesen zu erkennen, benötigt man aber eigentlich nicht “tausende Dokumente”, die dem Spiegel offenbar vorliegen.”
    Genau: überflüssig. Zum anderen ist es aber auch skandalös, mit welchen Methoden hier Journalismus betrieben wird!

  • Charly said:

    Putzig finde ich in dem Spiegel Artikel die Erwähnung, dass der hessische Neonazi Marcel Wöll seine E-Mails an Voigt gern mit der Grussformel – “Heil Dir!” eröffnet. Ach, der Adolf hätte bestimmt seine Freude daran.

  • Spiegel-Veröffentlichungen über NPD offenbar rechtswidrig | Keine Nazis: Blog said:

    [...] Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes hat es nach Angaben der NPD dem Magazin „Der Spiegel“ in einer am 11. Februar 2008 erlassenen Einstweiligen Verfügung verboten, aus internen Emails der rechtsextremen Partei zu zitieren. Die NPD schreibt in einer Pressemitteilung: “Die durch rechtswidriges Eindringen in den E-Post-Verkehr gewonnenen Daten dürfen nicht weiter verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung sind dem Nachrichtenmagazin Ordnungshaft bis zu zwei Jahren oder Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht worden.” (Quelle: NPD-Blog) [...]