Freispruch gegen NPD-Bundesvorstand Pühse auf der Kippe
Der Freispruch für den NPD-Funktionär Jens Pühse im Prozess um die Produktion und den Vertrieb von CDs mit rechtsextremen Inhalten steht laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp auf der Kippe. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) forderte am 21. Februar 2008 die Bundesanwaltschaft, den Freispruch im überwiegenden Teil aufzuheben. Das NPD-Bundesvorstandsmitglied habe sich in sieben der acht angeklagten Fälle der Volksverhetzung schuldig gemacht. Auch mehrere Richter des Staatsschutzsenats des BGH äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils des Landgerichts Dresden. Pühse hatte unter anderem die CD “Der Untermensch” beim DS-Verlag der NPD vertrieben.
Der BGH will sein Urteil wegen des “intensiven Beratungsbedarfs” aber erst zu einem späteren Termin verkünden. Der 36-jährige Pühse, der Organisationsleiter der rechtsextremen NPD und Geschäftsführer des Parteiverlags Deutsche Stimme ist, war im März 2007 vom Landgericht Dresden unter anderem vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Anwälte als “Mittexter”?
Pühse hatte zwar eingeräumt, als langjähriger Produktionsleiter des NPD-Verlags den Vertrieb von Musik-CDs mit rechtsextremen Inhalten verantwortet zu haben. Nach Auffassung des Landgerichts lag bei den acht in dem Verfahren relevanten Tonträgern aber entweder keine Strafbarkeit vor oder es habe dem Angeklagten keine individuelle Schuld nachgewiesen werden können. Aus Sicht des Vorsitzenden Richters des Staatsschutzsenats des BGH enthält das Urteil aber “eine sehr eigenartige Vermengung der Argumentation”, schreibt ddp. Das Landgericht habe nämlich auch festgestellt, dass Pühse bewusst die Grenzen der Legalität ausgetestet habe. Es sei deshalb fraglich, ob Pühse sich ohne weiteres auf den Rat der beiden Anwälte, die dem rechten Spektrum zugerechnet werden, verlassen konnte.
Nach Auffassung des Vertreters der Bundesanwaltschaft hat Pühse “vorsätzlich” gehandelt. Er hätte der “Unbedenklichkeitsbescheinigung” der beiden Anwälte nicht “blind vertrauen” dürfen. Es spreche sogar einiges dafür, dass es “ein Zusammenwirken zwischen Pühse und den beiden Anwälten zur gezielten Umgehung des Tatbestandes der Volksverhetzung” gegeben habe. Die Anwälte erschienen “fast schon als Mittexter”. Diese “eigentliche Problematik” des Falles habe das Landgericht nicht geprüft, betonte die Bundesanwaltschaft, die die Revision der Staatsanwaltschaft vertrat.
“Hass und Gewalt gegen Teile der Bevölkerung”
Es sei zwar für sich genommen nicht strafbar, dass eine Vielzahl der Texte einer nationalsozialistischen und rassistischen Ideologie verhaftet sei. Da sie aber zugleich zu Hass und Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aufstachelten, dränge sich der Tatbestand der Volksverhetzung “geradezu auf”, hieß es. Lediglich bei einer der acht relevanten CDs, bei der es nicht um Rechtsrock, sondern um Black Metal mit antichristlichen Texten gehe, sei keine Volksverhetzung gegeben.
Urteil gegen Heise
Erst im Dezember 2006 hatte das Landgericht Göttingen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte Heise 6000 CDs mit volksverhetzenden Texten der Band “Sturm 18″ bei Presswerken in der Slowakei und in Tschechien in Auftrag gegeben, um sie dann in Deutschland zu verkaufen. Heise muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 15.000 Euro zahlen. So viel Geld habe Heise mit dem Vertrieb der CDs verdient, begründete das Gericht.
Die CD „Komm zu uns“ ist seit Ende 2002 indiziert. In einem der Liedtexte heißt es, „Für Spiegel, Friedmann und Konsorten tuts auch gerne Zyklon B“. Der Staatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner sprach von „völlig menschenverachtenden, fürchterlichen und entsetzlichen Texten“.
Der NPD-Funktionär Heise unterhält im thüringischen Fretterode den W&B-Vertrieb und sitzt im Bundes- und im Türinger Landesvorstand der NPD. Er gilt – genau wie Pühse – als wichtiges Bindeglied zwischen der NPD und militanten Neonazis.
Razzien bei NPD-Funktionären
Ende Oktober hatte es bei den niedersächsischen NPD-Kandidaten und Musikern Annett und Michael Müller sowie beim NPD-Bundesvorstandsmitglied Heise Razzien gegeben. Bei Heise fanden die Ermittler zudem Waffen, darunter eine Maschinenpistole.
“Sturm 18″ als Verkaufsschlager der NPD
Die Band “Sturm 18″ (18=Adolf Hitler) wurde bis vor wenige Wochen auch noch im Versandhandel der NPD angeboten. Mit ihrer CD “unbelehrbar” lagen sie nach NPD-Angaben auf Platz fünf der internen Verkaufschart. Mittlerweile hat der Deutsche Stimme Verlag den Tonträger aus dem Angebot genommen, wahrscheinlich um rechtlichen Schritten zuvorzukommen.



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