NRW: “Bauernhilfe” als Auffangverein des Collegium Humanum?
In den vergangenen Wochen ist ausführlich über den Verein “Collegium Humanum” (CH) berichtet worden. Sicher scheint mittlerweile, dass das Bundesinnenministerium ein Verbot prüft – und das Ergebnis ist auch abzusehen. Das CH wird wahrscheinlich bald nicht mehr existieren. Beobachter spekulieren daher bereits seit Längerem, dass sich die Rechtsextremisten auf ein Verbot vorbereitet haben könnten.
“Wenn man das Collegium Humanum verbieten würde, hätte man nur eine leere Hülle verboten”, meinte Gerd Alt vom Verein “Argumente und Kultur gegen Rechts” gegenüber dem Vlothoer Anzeiger. In Form eines “Auffangvereins” sei längst vorgesorgt worden. Denn laut Alt spielten derzeit gleich vier Vereine im “Collegium Humanum” eine Rolle: der als gemeinnützig eingestufte Trägerverein, ein Gedächtnisstättenverein, der “Verein zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten” sowie die Bauernhilfe, an die das Vermögen des Collegiums für den Fall eines Verbots überschrieben würde.
Auch die Frankfurter Rundschau berichtet am 03. März 2008 über die Auffangvereine: Zu dem rechtsextremen Netzwerk gehöre noch ein dritter Verein, “der der Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden bislang entgangen zu sein scheint: die “Bauernhilfe e.V.” mit Sitz in Söhrewald bei Kassel”, so die FR. Laut Satzung fördere sie den ökologischen Landbau. “Die Bauernhilfe hat mit dem Collegium Humanum nichts zu tun”, beteuert Vizevorsitzende Rosemarie Meißner (52). Beim Personal indes gibt es auffällige Überschneidungen. Arnold Höfs ist mit dabei. Und das Grundstück in Vlotho, auf dem das neonazistische Studienzentrum steht, wurde schon im August 2006 der “Bauernhilfe” übertragen. Immerhin: Der “Bauernhilfe” hat laut FR das Finanzamt die Gemeinnützigkeit vor einem Jahr aberkannt.

so, so, die Bauernhilfe hat mit dem Collegium Humanum e.V. nichts zu tun?
1. Weshalb hat dann in der Jahreshauptversammlung vom 20.06.2004 die Bauenhilfe sich dazu entschlossen, das Grundstück des Collegiums zu übernehmen?
2. Weshalb war Frau Haverbeck, die braune Wittwe W.G. Haverbecks und treibende Kraft des “Collegium Humanums” und des “Vereins zur Rehabilitation der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgenten” (VRBHV) lange Zeit Vorsitzende der Bauernhilfe?
3. Die Bauernhilfe ist lt. ihrer Satzung vom 20.06.2004 Nachfolgeorganisation des “Weltbund zum Schutz des Lebens – Deutschland”. Dessen letzten beiden Mitglieder waren: Ursula Haverbeck und der Geschichtsrevisionist Ernst Otto Cohrs. Auch Cohrs ist ein langjähriger Aktivist des Collegiums.
4. An Mitgliederversammlungen der Bauernhilfe nahmen neben Frau Haverbeck und Cohrs u.a. folgende Personen teil, die enge Beziehungen zum Collegium Humanum und zum VRBHV pfleg(t)en:
- Imke Barnstedt (Schauspielerin, Teilnehmerin an der Holocaust-Leugner-Aktion des Collgiums und der Reichsbürger auf der Wartburg im unmittelbaren Vorfeld der VRBHV-Gründung)
- Horst Mahler, wesentlicher Aktivposten der VRBHV´s
- Ralf Steinke, Bürokraft im Collegium Humanum
- Bernhard Schaub, langjähriger Vorsitzender des VRBHV
5. Die jüngste Jahreshauptversammlung des Collegium Humanum fand gemeinsam mit der Jahreshauptversammlung der Bauernhilfe im Vlothoer CH-Gebäude statt.
All dies sind Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Ich gehe davon aus, dass sie dem Innenministerium, in dem über ein Verbot des Collegiums und des VRBHV´s nachgedacht wird, vorliegen. Sollten sie ihm tatsächlich nicht vorliegen, wäre dieser Umstand ein weiterer Beleg dafür, dass der Verfassungsschutz nichts zur Lösung des Problems des Neofaschismus und Neonazismus in Deutschland beträgt, sondern selbst ein Problem ist.
Weiter gilt es für das Innenministerium zu prüfen, ob die Vermögensübertragung vom Collegium an die Bauernhilfe:
a.) tatsächlich erfolgte
b.) wenn ja, rechtswirksam erfolgte
Sollte die Vermögensübertragung stattgefunden haben, ist m.E. zweifelhalft, dass dieser Übertragung rechtens von Statten ging.
- Denn das Collegium benötigte dafür eine Austragung aus der Empfängerliste von Geldern aus der “Stiftung deutsche Jugendmarke”. Verwaltet über das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe flossen dem Collegium für Jugendarbeit in der späten 70er Jahren mit einer Mittelbindung bis zum Jahr 2000 erhebliche Mittel zu. Sollte das Landesjugendamt tatsächlich eine Austragung aus der Empfängerliste veranlaßt haben, was meines Wissen bis 2005 noch nicht geschehen war, würde dies einen weiteren Skandal bedeuten. Das Landesjugendamt hat nämlich die korrekte Mittelverwendung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Ein Blick in den Verfassungsschutzbericht des Landes NRW hätte seit den 80er Jahren genügt, um erhebliche Zweifel an der korrekten Mittelverwendung zu rechtfertigen.
Also: Entweder hat das Landesjugendamt nicht korrekt geprüft oder es hat die Austragung verweigert.
- Denn das Collegium ist als gemeinnützig anerkannt. Eine Vermögensübertragung an einen Verein, der nicht gemeinnützig ist, sollte in der Satzung ausgeschlossen sein, weil sonst die eigene Gemeinnützigkeit fraglich ist. Die Prüfung der Gemeinnützigkeit der Bauernhilfe durch das Finanzamt Kassel führte aber zum Ergebnis, dass für den Prüfungszeitraum 2002-2005 (incl.) die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. 2006 dürfte noch nicht geprüft sein. Die Bauernhilfe dürfte daher 2006 nicht gemeinnützig gewesen sein.
Mit antifaschistischen Grüßen
Gerd Alt
Der braune Rand der Anthroposophen…
Über den Verein “Bauernhilfe e.V.” mit Sitz in Söhrewald bei Kassel schreibt die Frankfurter Rundschau im Zusammenhang mit dem vom Verfassungsschutz beobachteten “Collegium Humanum”, einer Gründung des “ehemaligen NSDAP-Funktionärs und SS-Mann…
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