Sachsen: “Kanonen-Klaus” zu Haftstrafe verurteilt
Der rechtsextreme sächsische Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden am 07. März 2008 auf ddp-Anfrage. Damit folgte das Gericht in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Menzels Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Dem inzwischen fraktions- und parteilosen Menzel, der für die NPD in den Landtag eingezogen war, war 2002 der Waffenschein entzogen worden. Am 12. Dezember 2006 war bei einer routinemäßigen Kontrolle im Landtag in der Tasche eines Besuchers ein Revolver gefunden worden. Bei der Person handelte es sich um einen Mitarbeiter Menzels, der die Waffe im Auftrag des Abgeordneten auf die Besuchertribüne bringen sollte.
Waffen, Falschaussagen und Bekenntnisse zum “Führer”
Menzel war bereits wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Auch die NPD-Abgeordneten hatten selbst gefordert, dass Menzel schnell seinen Waffenschein verlieren sollte, weil sie `Kanonen-Klaus` – so sein Spitzname – offenbar einiges zutrauen.
Menzel hatte zudem im September 2007 mit antisemitischen Äußerungen und zuvor mit seinen Bekenntnissen zu Adolf Hitler für Aufsehen gesorgt. Letztendlich wurde er offiziell wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten aus der NPD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Vermutlich war aber der wirkliche Grund, dass Menzel immer wieder die Biedermann-Strategie der NPD unfreiwillig enttarnte. Einem Parteiausschluss kam er durch seinen Austritt zuvor.

