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MVP: Auch Andrejewski als Kandidat ungeeignet

09. April 2008 00:32 36 mal gelesen Kein Kommentar

Mit Michael Andrejewski aus Anklam ist in Mecklenburg-Vorpommern laut einem AP-Bericht am 08. April 2008 ein weiterer Kandidat der völkischen NPD für die Landratswahl am 18. Mai abgelehnt worden. Der sechsköpfige Wahlausschuss des Kreises Ostvorpommern traf diese Entscheidung mit vier Stimmen bei zwei Enthaltungen, wie ein Sprecher der Kreisverwaltung den Angaben zufolge mitteilte. Begründet wurde die Entscheidung – wie bei der Kandidatur des NPD-Landeschefs Stefan Kösterder im Kreis Ludwigslust – mit erheblichen Zweifeln an der Verfassungstreue des NPD-Manns.

NPD-BLOG.INFO über Michael Andrejewski.

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  • Dennis Kunert said:

    Ich dachte bisher immer das BVerfG stellt die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest. Da scheine ich mich aber getäuscht zu haben. nach Mecklenburger Landrecht stellt der jeweilige Wahlausschuss eines Wahlkreises das fest.
    Was das allerdings noch mit einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung zu tun hat, ist mir schleierhaft.
    Selbst, wenn man mit Recht das Programm dieser Partei ablehnt, hat sie solange sie nicht verboten ist, alle Rechte einer Partei, dazu gehört bestimmt, dass ihre Mitglieder für alles Mögliche Kandidieren dürfen.

  • kerner said:

    Ich finde dieses Verhalten auch sehr zweifelhaft. Denn sitzen in dem Whalausschuss nicht Vertreter der anderen Parteien und die Verwaltung.

    Wo kommen wir hin, wenn missliebige Leute nicht mehr zu Wahlen zugelassen werden? Heute NPD, Morgen LINKE und Übermorgen?

    Für die NPD sind solche Entscheidungen Futter für ihre Propaganda.

    Lasst doch die Wähler entscheiden und nicht 6 Leute, die Bundesverfassungsgericht spielen.

  • Regor said:

    Ein schwerer Schlag gegen die NPD, aber ein ebenso schwerer gegen die Demokratie und eine Beschädigung ihrer Glaubwürdigkeit. Die Bürger müssen sich an die DDR erinnert fühlen, Bevormundung und Repression um “ungünstige Ergebnisse” zu verhindern. In Mubaraks Ägypten gibt es nun auch “freie Wahlen”, allerdings legen Regierungstellen und Behörden fest, wer nach Gusto der Regierungspartei dort “gewählt werden darf”. Von ca. 9000 unliebsamen Kandidaten blieben nach “Prüfung” der Verfassungstreue noch rund 120 übrig. Parallelen drängen sich geradezu auf. Der Herr Innenminister, der in dicker Limousine und mit Tross aus Bodyguards und Journalisten durchs Land fährt, ist sicher nicht der strahlende Held der Demokratie – da kann Spiegel-online noch so sehr an dieser Heldensage basteln.
    Es geht auch darum, sich lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Jeder weiß doch, das die NPD durchaus im “Kleine-Leute” Klientel wildert, jenes das LINKE anpeilt und die SPD nach desaströser Politik “wiederentdeckt” hat.
    Ich finde deshalb die Haltung der Bundes-CDU richtig. Caffier und allen anderen “Verbietern” sei ins Stammbuch geschrieben: Durch Verbote werden keine Probleme gelöst, sondern die Demokratie beschädigt. Es gibt einen sicheren, aber mühsamen Weg mit der NPD aufzuräumen und sie wieder auf den Narrensaum von 0,1% zu drücken, nämlich eine stringente, glaubwürdige und auf das Wohl der Menschen ausgerichtete Politik zu betreiben und den Menschen und Steuerzahlern nicht mit erhobenem Zeigefinger und Allgemeinplätzen, sondern mit Achtung und einem Gutteil Demut zu begegnen. Wer sich laufend Diäten erhöht und sich in Sitzungsälen verschanzt, treibt der NPD stetig Wähler zu. Verbote und “Anti-Rechts-Aktionismus” helfen nicht. So manch ein einfacher Bürgermeister oder aktiver und volksverbundener Landrat, die die Nöte der Menschen gut kennen und deren Handeln an diesen ausgerichtet ist, bewirkt mehr als 100 Projekte.

  • P.G. said:

    Ihre Kommentare waren ja zu erwarten. Daher nur kurz: Es geht hier um die Eignung der Kandidaten für ein bestimmtes Amt und für das Beamtentum auf Zeit, nicht um die Partei.

    IAllerdings würden andere Parteien solche Leute auch nie und nimmer ins Rennen schicken.

    Dennoch sehe auch ich eine Art Radikalenerlass durchaus kritisch.

  • Regor said:

    “Daher nur kurz: Es geht hier um die Eignung der Kandidaten für ein bestimmtes Amt und für das Beamtentum auf Zeit, nicht um die Partei.”, Herr Gensing, das ist doch jetzt Wortklauberei! Im Falle Köster, will ich noch mit Mühe eine “Eignungsprüfung” glauben (der Mann hat eine zweifelhafte Vergangenheit), im anderen Fall ist diese “Eignungsprüfung” nur noch eine anmaßende, den Bürger bevormundende Farce. Wenn jetzt neue, härtere Maßstäbe für eine “Eignungsprüfung” eingeführt werden sollen, gerne! Dann aber bitte nicht selbst ungeprüfte Parteifunktionäre Parteifunktionäre prüfen lassen, die ihre Kumpanen mit Augenzwinkern als “völlig geeignet” deklarieren und sonst andere Maßstäbe anlegen. Dann muss der Prüfungsausschuss aus unabhängigen Bürgern und Beamten (gibt es ja kaum noch) gebildet werden und sich selbst zur Wahl stellen. Sonst haben wir bald die durchaus vorstellbare und unhaltbare Situation, dass Steuerhinterzieher, Trunkenheitsfahrer und Parteispendenkriminelle “geeignet” (könnte jetzt jedem Delikt 2-3 bekannte Funktionäre der etablierten Parteien zuordnen) “geeignet” sind, ein Rechtsanwalt jedoch nicht, weil er bei der NPD ist. Das wäre dann DIE Bankrotterklärung.
    Machen wir es kurz: Solche eine Prüfung ist eine Verhöhnung der Demokratie und wird denjenigen Argumente liefern, die die BRD als reinen Parteienstaat bezeichnen.

  • Birgit said:

    So ist das nun einmal in einer Demokratie. Es gibt allgemeingültige Voraussetzungen und die müssen von allen Kandidaten erfüllt werden. Wenn es Zweifel an der Verfassungstreue gibt, dann ist ein Kandidat eben nicht geeignet. Egal welcher Partei er angehört. Das lässt sich weder “schön reden” noch durch Beleidigungen oder Drohungen wegdiskutieren! Die Demokratie hat sich einfach nur durchgesetzt und wurde weder “beschädigt” noch “unglaubwürdig”.

  • Dennis Kunert said:

    Das haben Sie aber sehr schön gesagt, Birgit. Die nationale Front in der DDR hätte es nicht besser sagen können.

  • Ingo said:

    Blabla, hat jemand von euch schon mal den Begriff “Wehrhafte Demokratie” gehört?

    Scheinbar nicht…

  • Hannes said:

    Und Tschüß, Björn.
    Patrick Gensing

  • Ingo said:

    Köster ist ja ein bekannter verurteilter Neonazi. Da weiß wirklich jeder, dass der die freiheitliche Demokratie am liebsten Gestern abschaffen würde.

    Andrejeswkiist auch kein unbeschriebenes Blatt! Einfach mal bei Wiki nachschauen und sich auch diesen Artikel durchlesen:
    http://www.stern.de/politik/deutschland/570632.html?p=4&nv=ct_cb&backref=%2Fpolitik%2Fdeutschland%2F570632.html%3Fnv%3Dct_mt
    Spätestens dann weiß wirklich jeder, wie es bei ihm um die Verfassungstreue bestimmt ist!

  • Birgit said:

    „Bleibt natürlich noch die Frage wer entscheidet ob ein Mensch verfassungstreu ist oder nicht.“

    Wer das entscheidet? Ganz einfach: Die Menschen! Die Menschen, die entschieden haben, dass die NPD bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen eine Niederlage erleiden musste während die Linken in die Landtage eingezogen sind. Auch die Menschen im Osten, die sich inzwischen von der NPD wieder abgewand haben, weil diese „Partei“ offensichtlich nicht viel mehr kann, als „große Reden zu schwingen“. Und bevor ihr jetzt gleich nach alter Manier Widerspruch einlegt, nehmt euch doch einfach mal zwei Minuten Zeit für die Fakten.

    Landtagswahlumfragen: Wenn am nächsten Sonntag Landtagswahlen wären…

    http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/index.htm

    Ergebnis Sachsen (Herbst 2009):
    NPD 4 %

    Ergebnis Mecklenburg-Vorpommern (Herbst 2011):
    NPD 4 %

    All diese Menschen entscheiden – wenn auch nur indirekt – über die Frage ob ein Mensch verfassungstreu ist oder nicht. Auch wenn ihr das nicht gerne hört, aber ich glaube daran wird sich in Zukunft nichts ändern.

  • bernd schulz said:

    Offenbar haben einige Personen immer noch nicht verstanden, was mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des “Parteienprivilegs” gemeint ist. Sie glauben wohl, das bedeute “Die Partei hat immer recht”, sofern es die eigene ist.
    Es ist zu wünschen, dass die NPD-Kandidaten die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der “Wahlausschüsse” gerichtlich prüfen lassen und die zuständigen Richter den patentdemokratischen Parteien in McPom einmal deutlich erläutern, dass Parlament und öffentliches Recht im heutigen Deutschland etwas anders funktionieren als die DDR-Volkskammer.
    Es ist bezeichnend für den Grad der Entwicklung demokratischen Bewusstseins in McPom, dass ausgerechnet die NPD die einzige Partei ist, die immer wieder auf eine Einhaltung verfassungsrechtlich verbriefter Normen achtet. Man sollte meinen, dass die anderen Parteien darin ein Problem sehen könnten. Doch mitnichten. Wahrscheinlich sind die Mitglieder der Neuauflage der Nationalen Front mit entsprechenden Fragen schlichtweg überfordert. Die Videos über die Sitzungen des Landtags mit den trampelnden, blökenden und grölenden Abgeordneten der Einheitsfront sprechen für sich.