Angriff auf NDR-Kameramann – NPD-Funktionär verurteilt
Das Schweriner Amtsgericht hat laut der Nachrichtenagentur ddp am 28. April 2008 den NPD-Kreisvorsitzenden von Westmecklenburg, Andreas Theißen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige am Abend der Landtagswahl im September 2006 am Rande einer NPD-Wahlparty in Schwerin einen im Auftrag des NDR arbeitenden Kameramann abgedrängt und verletzt hat. Theißen habe das Filmen von NPD-Mitgliedern und Anhängern der Partei unterbinden wollen und dabei den Kameramann an dessen Berufsausübung gehindert, hieß es zu Begründung. Der Kameramann hatte eine Platzwunde im Gesicht und einen Bluterguss am Oberarm erlitten.
Der NPD-Funktionär muss 40 Tagessätze á 25 Euro entrichten. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte auf 50 Tagessätze.
Mitarbeiter beim NPD-Fraktionschef
Theißen wurde nach dem Einzug der NPD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Mitarbeiter bei Fraktionschef Udo Pastörs. Handfestes “Engagement” lohnt sich also offenbar in der NPD…
Übrigens hatten die Landtagsabgeordneten der NPD nur wenige Tage vor Theißens Verurteilung nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen FDP-Fraktionschef Michael Roolf erstattet. Roolf hatte die NPD-Fraktion in einer Debatte eine “Ansammlung von Kriminellen” genannt. Hier eine Übersicht der Vorstrafen.
NPD-BLOG.INFO über die NPD in MVP.
Siehe auch: Wie die NPD Journalisten behandelt – Zapp.


[...] gemacht hatten. Nach der Landtagswahl im September 2006 hatte ein NPD-Funktionär einen Kameramann des NDR angegriffen und verletzt. Weniger handfest gab sich die Partei in Sachen sanitäre Einrichtungen: Köster - der verurteilt [...]