CH: Haverbeck legt rechtliche Mittel gegen Verbot ein
Die im Mai 2008 von Innenminister Wolfgang Schäuble verbotenen rechtsextremen Organisationen “Collegium Humanum” und “Bauernhilfe” gehen laut einem Bericht des Westfalen-Blatts vom 04. Juni 2008 gerichtlich gegen die Vereinsverbote vor. Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte demnach, dass ein Eilantrag der “Bauernhilfe” eingegangen sei. Auch das Collegium Humanum habe einen Eilantrag gestellt, der noch in dieser Woche in Leipzig vorliegen werde, sagte Ursula Haverbeck (79) aus Vlotho, die Vorsitzende beider Vereine, dem Blatt.
Innenminister Schäuble hatte die Organisationen am 7. Mai 2008 verboten und sie als “Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung” bezeichnet. Die Vereinsmitglieder und Funktionäre seien “geistige Brandstifter”, die den Nährboden für rassistische Gewalt bereiteten. Ursula Haverbeck war erst am 15. April vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte im Vereinsblatt “Stimme des Gewissens” behauptet, im Konzentrationslager Auschwitz sei eine Vergasung von Juden aus technischen Gründen gar nicht möglich gewesen.
Das “Collegium Humanum” hatte dem Bericht zufolge sein Vereinsvermögen 2006 auf die “Bauernhilfe e.V.” mit Sitz im hessischen Söhrewald übertragen, darunter auch das Vlothoer Schulungsheim und etwa zwei Hektar Land. “Dabei ging es aber nicht darum, das Vermögen vor einem Vereinsverbot in Sicherheit zu bringen”, sagte Haverbeck. Es sei vielmehr so, dass viele Menschen kein Geld mehr hätten, um Seminare zu besuchen. “Deshalb schwenken wir um. Wir wollen uns auf das konzentrieren, was jeder braucht: Lebensmittel!” Ziel der Bauernhilfe sei es, Menschen im ökologischen Landbau zu unterrichten. Sie bestritt, den ökologischen Gedanken nur als Vehikel zu benutzen, um Menschen rechtsextremistisches Gedankengut näherzubringen.
Die Eilanträge der Vereine beim Bundesverwaltungsgericht haben das Ziel, die Folgen des Vereinsverbots so lange auf Eis zu legen, bis das Gericht in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots entschieden hat – was Jahre dauern kann.
CH – wie Phoenix aus der Asche?
In der Lotta – der Antifaschistische Zeitung aus NRW – vom 02. Juni 2008 schreibt Gerd Alt vom Verein “Argumente und Kultur gegen Rechts” über die Verbote – und bezeichnet sie nur als “Teilerfolg”. Damit das CH nicht wie ein Phoenix aus der Asche neu entstehen kann, lenkten AntifaschistInnen schon im Vorfeld des Verbotes das öffentliche Interesse auf den Verein “Gedächtnisstätte e.V.”, der eine Gedenkstätte für die vorgeblich vergessenen “deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung” oder der Bombenangriffe errichtet. Mitglied dieses ebenfalls vom Herforder Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Vereins, der ehemals seinen Sitz im CH hatte, kann laut Satzung nur eine “Person alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit auf schriftlichen Antrag werden”. Der Verein betreibt seit 2005 eine Tagungsstätte im sächsischen Borna.
“Antifaschisten sehen daher das Verbot des Collegium Humanum nur als Teilerfolg”, heißt es. Mit dem vorgeblich honorigen Gedächtnisstätte e.V. und der von ihm genutzten Immobilie hätten die Verbote in Vlotho nur den kleineren Teil des dortigen Vereinsnetzwerkes getroffen.
HDJ wieder im Blickfeld
Nach diesen Verboten richtete sich der öffentliche Blick wieder auf die „Heimattreute Deutsche Jugend“ (HDJ). Die neonazistische Jugendorganisation gilt bei vielen Experten als Nachfolgerin der verbotenen „Wiking Jugend“. Diese war im Jahr 1994 “wegen ihrer Wesensverwandtschaft mit der NSDAP und der Hitler-Jugend” aufgelöst worden. Damit wurde es auch untersagt, Ersatzorganisationen zu bilden. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) brachte die öffentliche Debatte jetzt erneut in Fahrt. Die bundesweit aktive HDJ, die auch eine regionale Gliederung in Berlin unterhalte, sei „rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich“, so Körting. Die Entscheidung über ein Verbot liege jedoch beim Bundesinnenminister. NPD-BLOG.INFO über das CH.

