Zwei Monate nach Rückzug: Ex-NPD-Landeschef Wöll wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt
Der ehemalige Vorsitzende der hessischen NPD, Marcel Wöll, ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden am 10. Juni 2008 der AP bestätigte, soll Wöll am 29. August 2004 in Hünstetten-Görsroth (Rheingau-Taunus-Kreis) einen Mann niedergestochen haben. In Zusammenhang mit diesem Verbrechen steht auch Wölls ehemaliger Stellvertreter Dirk Waldschmidt in Koblenz vor Gericht.
Drei Stiche in den Rücken
Nach Angaben des Landgerichts Koblenz war es in Görsroth nach einem Grillfest zu einer heftigen Schlägerei zwischen verfeindeten Gruppen gekommen. Dabei soll Wöll einem Kontrahenten drei Stiche in den Rücken versetzt haben. Zwei davon trafen das Opfer im Nierenbreich, einer in der Höhe der Achsel, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Klaus Schulte, berichtete.
Nach Angaben des Landgerichts Koblenz war wegen der Messerstecherei zunächst ein anderer Teilnehmer der Auseinandersetzung fälschlich verhaftet worden. Als dessen Anwalt soll Waldschmidt auf seinen Mandanten eingewirkt haben, Wöll nicht als Täter zu bezichtigen. Auch soll er auf den Vater des Verhafteten Druck ausgeübt haben, weil dieser sich an die Ermittlungsbehörden wenden wollte.
Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung
Wie das Gericht berichtete, beging der Vater am 2. Mai 2006 Selbstmord. Ob dies im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Sohn geschah, sei unklar. Der Verhaftete kam am 11. Mai 2006 frei. Danach sei ein Ermittlungsverfahren gegen Wöll eingeleitet worden. Wegen seines Verhaltens als Anwalt wird Waldschmidt Strafvereitelung, Nötigung und die Verletzung von Privatgeheimnissen vorgeworfen. Der Prozess gegen den ehemaligen hessischen NPD-Vize ist vorerst bis zum 18. Juni terminiert.
Der 25-jährige Wöll ist bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. Im August 2004 wurde er zudem wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie das Landgericht Gießen mitteilte, hat der ehemalige NPD-Landesvorsitzende gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung ist für den 25. Juni terminiert.
Rückzug aus “privaten Gründen”
Wöll hatte seit 2006 an der Spitze der hessischen NPD gestanden. Auf dem Landesparteitag der NPD im vergangenen April verzichtete er “aus privaten Gründen” auf eine erneute Kandidatur für den Vorsitz, wie die Partei berichtete.


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