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“Deutsche Stimme”: Bunte Verpackung für braunen Inhalt

06. Juli 2008 10:06 83 mal gelesen Kein Kommentar

Noch vor kurzem wirkte der Internet-Auftritt der NPD-Parteizeitung “Deutsche Stimme” (DS) antiquiert und war äußerst unübersichtlich. Seit Neuestem ist die Seite laut Endstation Rechts vollkommen überarbeitet und präsentiert sich im modernen Design.

Die “Deutsche Stimme” ist das offizielle Organ der NPD, ihre verkaufte Auflage beträgt 16.000 Exemplare, von denen 10.000 im Abonnement abgesetzt werden. Im Internet war die Zeitung auch schon in der Vergangenheit in Teilen unentgeltlich zu lesen. Scheinbar haben von dieser Möglichkeit aber nicht sonderlich viele Leser Gebrauch gemacht. Laut Alexa, einem Serverdienst, der Daten über Webseitenzugriffe sammelt, gingen die Besucherzahlen in letzter Zeit kräftig nach unten. Noch vor kurzem wirkte der Internet-Auftritt der NPD-Parteizeitung antiquiert und war äußerst unübersichtlich. Seit Neuestem ist die Seite vollkommen überarbeitet und präsentiert sich im modernen Design.

Auch die Autoren sind rechts auf der neugestalteten Seite mit Foto und Link zu ihren Artikel zu finden, während zuvor lediglich ein Link zur Redaktion vorhanden war. Allerdings scheint auch das Archiv den Umbaumaßnahmen zum Opfer gefallen zu sein. Mit der Design-Umstellung gibt es zurzeit nur noch Artikel der letzten sowie der aktuellen Ausgabe, zuvor waren nahezu alle Veröffentlichungen bis zum Jahr 2001 im Archiv vorrätig. Inwiefern eine bunte Verpackung aber hilft, ein braunes Produkt besser zu verkaufen, wird man abwarten müssen, meint ER.

Hitler und Dönitz im modernen Design

Auch beim DS-Versand wird ein modernes Design geboten, die Inhalte sind aber eher etwa 70 Jahre alt. Einer der Renner zurzeit: “Zur Erinnerung an den Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine und das letzte Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches” – das ”T-Hemd” Karl Dönitz. Für den Begriff “Bestseller” ist den DS-Machern offenbar kein deutscher Begriff eingefallen, in dieser Rubrik liegt (Stand 06. Juli 2008) eine schwarz-weiß-rote Autofahne ganz vorne, auf Plart drei die Reichskriegsflagge. Vorübergehend lag die CD “Sturm 18″ unbelehrbar in der Hitliste beim DS-Verlag.

Sturm 18 als Verkaufsschlager beim NPD-Versand

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob im April 2008 den Freispruch von NPD-Funktionär Jens Pühse wegen des Vertriebs rechtsextremer CDs auf. Nach einer Entscheidung des BGH in Karlsruhe wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen. Das Landgericht hatte den damals 35-Jährigen im Frühjahr 2007 vom Verdacht der Volksverhetzung und anderer Straftaten freigesprochen. In der Revisionsverhandlung vor dem BGH hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Freispruchs beantragt.

Anwälte prüften Texte auf Strafbarkeit

Pühse war als langjähriger Produktionsleiter und seit 2004 als Geschäftsführer im NPD-Verlag “Deutsche Stimme” für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte von der Staatsanwaltschaft teilweise als strafbar eingestuft worden waren. Das Landgericht hatte ihm allerdings zugebilligt, dass er irrtümlich von der Zulässigkeit der Inhalte ausgehen durfte, weil er für die CDs zuvor anwaltliche Gutachten eingeholt hatte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte das Landgericht prüfen müssen, ob es sich bei der Kooperation des Angeklagten mit den Anwälten um “gezielte Umgehungsversuche” gehandelt habe. Es gebe Anzeichen dafür, dass die Rechtsgutachten nur darauf gerichtet gewesen seien, “das Aufstacheln zu Hass, Wut und Gewalt in Formulierungen zu gießen, die bisher von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig verboten wurden”, so die Anklage.

Auch mehrere Richter des 3. BGH-Strafsenats hatten bei der mündlichen Verhandlung am 21. Februar Skepsis gezeigt, ob einem Angeklagten wirklich ein strafbefreiender Irrtum zugebilligt werden könne, wenn er – wie Pühse – bewusst an die Grenze der Legalität gehe und dabei das Unrecht womöglich “billigend in Kauf nehme”. Pühses Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung hatte dagegen der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, die Gesinnung seines Mandanten bestrafen zu wollen. Eine Urteilsbegründung des BGH liegt bislang nicht vor

(Aktenzeichen: 3 StR 394/07 – Urteil vom 3. April 2008)

NPD-BLOG.INFO über Jens Pühse.

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  • Charly said:

    Der braune Inhalt des Neonazi-Organs wird wohl immer noch in Litauen (Vilnius) gedruckt- obwohl doch die Rechtsradikalen gegen Lohndrücker aus dem Ausland sind.
    Im Verfassungsschutzbericht des sächs. Innenministerium für das Jahr 2004 heisst es:
    Der Deutsche Stimme Verlag druckt sein Nazi Organ in osteuropäischen Billiglohngebieten. Von Polen sei der Druck in die litauische Hauptstadt verlegt worden. Die Ausgaben werden demnach von Vilnius per Flugzeug nach Deutschland gebracht und zeimal umgeladen – “wohl, um den Eindruck zu vermitteln, sie kämen von einer deutschen Firma.”

    Es ist auch ein Beispiel dafür, dass selbst die Rechtsradikalen -als grösste Gegner der EU-Osterweiterung- von dieser Erweiterung profitieren können – und sei es auch nur mit einer Druckerei.