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Sollte die NPD verboten werden?

16. Juli 2008 14:35 198 mal gelesen Kein Kommentar

Die Diskussion zu einem Verbotsverfahren beschäftigt seit längerer Zeit Politik, Gesellschaft und Medien. Für Endstation Rechts beleuchtete Jörg Fischer-Aharon, Aussteiger aus der rechten Szene, die Problematik. Er macht deutlich das ein Verbot notwendig ist, aber nur wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Unter Demokraten gibt es in der Bewertung der NPD eigentlich keinen nennenswerten Dissens: Die im November 1964 von ehemaligen Funktionären der NSDAP und der SS als “Sammelbecken” der extremen Rechten gegründete “Nationaldemokratische Partei Deutschlands” (NPD) ist eine neonazistische, in der Tradition der NSDAP stehende Partei, die nicht nur abstrakt-theoretisch, sondern ganz praktisch eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und für Menschen, die nicht ihren Wahnvorstellungen entsprechen, darstellt.

Nach dem die NPD zwischen 1966 und 1968 den Einzug in sieben Landesparlamente schaffte, auf fast 28.000 Mitglieder anwuchs und 1969 mit 4,3 Prozent nur knapp am Einzug in den Bundestag scheiterte und nach einer Phase jahrzehntelangen Niedergangs und politischer Bedeutungslosigkeit, ist die NPD heute wieder in zahlreichen westdeutschen Kommunalparlamenten und zwei ostdeutschen Landesparlamenten vertreten. In den letzten Jahren sind zahlreiche Funktionäre verbotener neonazistischer Organisationen und vorbestrafte Neonazis in die NPD eingetreten und sind zwischenzeitlich maßgebliche Funktionäre der Partei auf allen organisatorischen Ebenen – bis hinauf in den Bundesvorstand.

Dennoch scheiden sich in einem Punkt die Geister: Soll die NPD verboten werden? Insbesondere nach dem Scheitern des letzten Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es diesbezüglich viele skeptische Stimmen. Gleichwohl muss dabei bedacht werden, dass das Verfahren damals nicht eingestellt wurde, weil die Richter etwa der Meinung gewesen wären, die NPD würde die Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllen. Das Gegenteil dürfte eher der Fall sein. Das Verfahren wurde nur aus einem Grund eingestellt: Der Grund war die nicht mehr zu überblickende Zahl von “V-Männern” des Verfassungsschutzes in der Funktionärsebene – bis hinauf in den Bundesvorstand – innerhalb der NPD.

Der Gesetzgeber hat – aus gutem Grund – vor einem Verbot einer Partei hohe Hürden gesetzt. Und, in unserem freiheitlichen Rechtsstaat, der geprägt ist durch das Prinzip der Gewaltenteilung, ist nicht die Bundesregierung oder der Bundestag für ein Verbot einer Partei zuständig, sondern einzig und alleine das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können lediglich entsprechende Anträge an das Bundesverfassungsgericht stellen.

Und auch das Bundesverfassungsgericht kann nicht einfach so eine Partei verbieten. Einem Urteil der höchsten Richter geht ein langes Verfahren voraus, in dem den Anwälten der betreffenden Partei alle Rechte und Möglichkeiten zur Verteidigung gegeben werden, die es in einem Rechtsstaat und im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gibt. Es reicht auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist, es reicht nicht aus, dass eine Partei offen unsere demokratische Grundordnung ablehnt und sie am liebsten abschaffen möchte. Das alles ist nicht ausreichend, um eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu können. Die Voraussetzung für ein Verbot lautet: Die betreffende Partei muss eine aktiv-kämpferische Haltung gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einnehmen.

Die NPD vertritt einen aggressiven Rassismus und Antisemitismus, sie befürwortet ein diktatorisch-totalitäres Gesellschaftsmodell und verharmlost, bzw. leugnet die in der Menschheitsgeschichte einzigartigen und mit nichts zu vergleichenden Verbrechen der NS-Barbarei. Ihre Programmatik ist mit den fundamentalen Grund- und Menschenrechten – wie etwa dem Gleichheitsprinzip und dem Bekenntnis zu den individuellen Freiheitsrechten – unvereinbar. Mit ihren strategischen Konzepten, wie etwa dem Konzept von “national befreiten Zonen” oder dem “Drei-Säulen-Konzept” zeigt sie darüber hinaus, dass sie ihr menschenverachtendes Ideologiekonzept nicht nur als theoretisches Gedankengebäude, sondern auch als Anleitung zur Praxis verstanden wissen will. Gerade das “Konzept der national befreiten Zonen” läuft faktisch auf die Errichtung rechtsfreier Räume, quasi brauner Parallelgesellschaften hinaus, und genau damit wird versucht, den freiheitlichen Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, ihn zu unterlaufen.

Aber die Frage nach einem Verbot der NPD und seiner Sinnhaftigkeit wirft die Notwendigkeit auf, nach der Motivation zu fragen. Wenn die Motivation für ein Verbot die NPD, die irrige Meinung ist, damit das Problem Rechtsextremismus und rechte Gewalt zu lösen, dann wäre ein solches Verbot nur ein aktionistischer Schnellschuss und würde mittel- und langfristig verpuffen, ohne nachhaltige Wirkung. Ein Verbot der NPD muss eingebettet sein in eine langfristig angelegte, breite Palette an Maßnahmen und Programmen, die neben der Präventionsarbeit und der Aufklärung gerade bei Jugendlichen und Schülern, vor allem die nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen und des demokratischen Engagements jedes Einzelnen zum Ziel hat. Die Stärkung der demokratischen Kultur ist die beste Waffe gegen Extremismus. Ein Verbot der NPD kann daher nur ein Bestandteil unter vielen sein, auch und gerade weil ein solches Verbot kurzfristig die neonazistischen Strukturen und Finanzkräfte schwächen kann.

Aufgerufen sind jetzt die in politischer Verantwortung stehenden, zunächst das “V-Mann-Problem” in der NPD zu lösen und gleichzeitig die Rahmenbedienungen für Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft weiter zu verbessern und ein langfristiges, effektives und selbstständiges Handeln dieser wichtigen Initiativen sicher zu stellen.

von Jörg Fischer-Aharon

Siehe auch: Die Spätfolgen eines Debakels, Das Problem mit den V-Leuten

NPD-BLOG.INFO über das NPD-Verbotsverfahren.

Kein Kommentar »

  • Oleg said:

    Sollte man den Kapitalismus verbieten? Einen “BRD-Blog” gründen?

    Tun Sie das. Niemand wird Sie aufhalten.
    [...]

    Meister @P.G., wie Du schon sagtest, sind meine Texte Demonstrationstexte – Yo! Und Kommentare, die nichts mit dem eigentlichen Thema des Beitrags zu tun haben, können Sie also auch bitte irgendwo anders posten. Danke.

    PG

  • Hartmut Slomski said:

    Warum sollte denn die NPD verboten werden? Es ist doch niemand gezwungen diese Partei zu wählen! Und wenn es dennoch immer mehr Leute tun, dann sollte man doch mal der Sache auf dem Grund gehen, warum dies der Fall ist. SPD, CDU, CSU, Grüne und FDP sind doch seit HartzIV für immer mehr Menschen nicht mehr wählbar, und werden es nie wieder sein. Für HartzIV-Opfer gibt es doch als Wähler nur noch zwei Alternativen: entweder DIE LINKE oder NPD bzw. DVU.

  • trueten.de - Willkommen in unserem Blog! said:

    Esslingen: Bei der Raumvergabe auf den Verfassungsschutz angewiesen……

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