Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Heß-Aufmarsch
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp das Verbot einer Rudolf-Heß-Gedenkkundgebung von Neonazis im oberfränkischen Wunsiedel bestätigt. Mit dem Gerichtsbeschluss vom 23. Aprril 2008 wurde der Antrag des rechtsextremen Hamburger Anwalts und Hauptorganisators Jürgen Rieger abgelehnt, die für Mitte August geplante Kundgebung über den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz zu ermöglichen, wie der Landkreis Wunsiedel am 24. April 2008 den Angaben zufolge mitteilte.
Das Bayreuther Verwaltungsgericht gehe nach wie vor davon aus, dass die Heß-Kundgebung der Verherrlichung des Nationalsozialismus diene. Mit dieser Begründung hatte das Landratsamt Wunsiedel den Gedenkmarsch verboten.
Landkreis zeigt sich optimistisch
Der Landkreis erwartet nach eigenen Angaben, dass gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden. Landrat Karl Döhler zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht der Argumentation anschließen. Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das behördliche Verbot der Gedenkmärsche bereits grundsätzlich für rechtens und mit der Verfassung vereinbar erklärt.
Siehe auch: Bayern: Rieger will angeblich “Heß-Gedenkverein” gründen, Bayern: Rieger und Wulff gehen in Wunsiedel leer aus, Voigt schlägt Hitler-Stellvertreter als Friedensnobelpreisträger vor, Heß-Märsche 2007 in Wunsiedel verboten, Neonazis wollen Heß-Zentrum eröffnen, Neonazis marschieren in Bayern gegen Nürnberger Prozesse

