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Verbot von “Schutzbund Deutschland” rechtskräftig

30. Juli 2008 06:53 16 mal gelesen Kein Kommentar

Das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Schutzbund Deutschland“ ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin am 29. Juli 2008 laut einem Bericht der Märkischen Allgemeinen mit (BVerwG 6B39.08).

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte den „Schutzbund Deutschland“ im Juli 2006 unter anderem wegen dessen „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ verboten. Mit der endgültigen Bestätigung verlieren laut Ministerium die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen.

Betroffen seien jeweils ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und in der Stadtverordnetenversammlung Wittstock (Ostprignitz-Ruppin). Beide waren nach Auskunft des Ministeriums über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos.

Der “Schutzbund Deutschland” hatte unter anderem mit einer rassistischen Kampagne gegen den deutschen Nationalspieler Gerald Asamoah für Aufsehen gesorgt.

Siehe auch: WM-Planer: Anklage gegen NPD-Chef erhoben

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