Staatsanwaltschaft legt Revision im “Sturm 34″-Prozess ein
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat laut Tagesspiegel gegen die Urteile im Prozess gegen die verbotene rechtsextreme Kameradschaft “Sturm 34″ Revision eingelegt. Grund sei, dass die Richter der Staatsschutzkammer den Hauptanklagepunkt, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, nicht als bewiesen angesehen hatten. Das Strafmaß für zwei rechtsextreme Schläger sei zwar angemessen, allerdings seien sie “nur” wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof befinden.
Zur Begründung seines überraschenden Urteils hatte Richter Martin Schultze-Griebler angegeben, den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”. Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung: Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt.
Bezug zu einer SA-Brigade
Die verbotene Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ wurde im März 2006 im sächsische Mittweida gegründet. Mit dem Titel bezog sie sich auf eine während der Zeit des Nationalsozialismus in der Region stationierte SA-Brigade gleichen Namens. Die Organisation hatte sich laut Innenministerium das Ziel gesetzt, eine – wie es im rechtsextremen Jargon heißt – “national befreite Zone” zu schaffen. Ihre brutalen Übergriffe richteten sich vor allem gegen Andersdenkende wie Menschen aus dem linken Spektrum und Ausländer.
Laut Ministerium zählten rund 50 Mitglieder zum harten Kern der Mitglieder. Hinzu kamen rund 100 Sympathisanten. Im gesamten früheren Landkreis Mittweida mehrfach Döner-Imbisse angegriffen. Auch über Volksfeste fiel die Schlägertruppe her. Zudem war das Büro der Linkspartei in Mittweida mehrere Male das Ziel von Attacken. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verbot den “Sturm 34″ im April 2007. Damals berichtete NPD-BLOG.INFO so:
In Sachsen ist die rechtsextreme Neonazi-Bande “Sturm 34″ verboten worden. Die vor einem Jahr gegründete Vereinigung habe eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, begründete Innenminister Albrecht Buttolo. Die Mitglieder der Neonazi-Bande seien mit äußerster Brutalität gegen Ausländer und Andersdenkende vorgegangen, um eine “national befreite Zone” zu schaffen. Es habe eine eindeutig rassistische Ausrichtung gegeben. Medienberichten zufolge sagte Buttolo, die Neonazis stammten aus allen sozialen Schichten, unter ihnen seien Empfänger staatlicher Hilfen ebenso wie Angestellte und Studenten. Die führenden Köpfe stammten aus der Region und seien gut situiert. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zählte die Gruppierung zuletzt rund 50 Mitglieder sowie etwa 100 Sympathisanten. Bei Wohnungsdurchsuchungen stellten Ermittler Schreckschusswaffen, Würgehölzer, Sturmhauben, aber auch Propagandamaterial, Handys und Computer sicher.
Schär: “Sturm 34″ auf jeden Fall kriminelle Vereinigung
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Urteil angekündigt, eine Revision zu prüfen. Das Urteil sei nicht überzeugend, auch wenn die hohen Haftstrafen für die beiden rechtsextremen Schläger angemessen seien, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in Dresden auf ddp-Anfrage.
Siehe auch: Sachsen: Sturm 34 laut Gericht keine kriminelle Vereinigung, Sachsen: NPD-Mann soll “Sturm 34″ gesteuert haben, Das Problem mit den V-Leuten, Sachsen: Prozess gegen “Sturm 34″ – inklusive V-Mann, Sachsen: Haftstrafe für Sturm-34-Mitglied, Sachsen: Haftstrafe für SSS-Anführer

