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Bundesverfassungsgericht: Heß-Märsche bleiben vorerst verboten

14. August 2008 13:57 23 mal gelesen Kein Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht hat laut ntv einen von Rechtsextremisten geplanten Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter und verurteilten Kriegsverbrecher Rudolf Heß verboten. Die Richter lehnten am 13. August 2008 in Karlsruhe demnach eine einstweilige Anordnung gegen das Demonstrationsverbot ab. Die Rechtsextremisten hatten im bayerischen Wunsiedel anlässlich des Todestages von Heß aufmarschieren wollen.

Zwar seien eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen zum Verbot der Heß-Gedenkdemonstrationen noch nicht abschließend entschieden, erklärten die Richter. Im Zweifel müsse der Gedenkmarsch allerdings verboten bleiben, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der “öffentliche Friede” gestört werde. Die Gedenkmärsche könnten zudem jedes Jahr abgehalten werden, es gehe schließlich nicht um einen aktuellen Anlass.

Siehe auch: Bayern: Rieger will angeblich “Heß-Gedenkverein” gründenBayern: Rieger und Wulff gehen in Wunsiedel leer aus, Voigt schlägt Hitler-Stellvertreter als Friedensnobelpreisträger vor, Heß-Märsche 2007 in Wunsiedel verboten, Neonazis wollen Heß-Zentrum eröffnen, Neonazis marschieren in Bayern gegen Nürnberger Prozesse

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