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Debatte: Meinungsfreiheit vs. Wortergreifungsstrategie

28. September 2008 16:13 146 mal gelesen Kein Kommentar

Wolfgang Nacken hat im Störungsmelder ein zentrales Thema bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus aufgegriffen. Dabei geht es um die Meinungsfreiheit, auf welche sich Rechtsextremisten gerne beziehen, wenn sie gegen Bevölkerungsgruppen hetzen wollen. Auszüge aus Nackens Artikel:

Das Konstrukt der freien Meinungsäußerung durch Rechtsextreme ist dabei folgendes: Wohl wissend, dass ihre Ansichten im öffentlichen Diskurs weder Anerkennung, noch Aufmerksamkeit finden, treten sie auf öffentlichen Veranstaltungen in der Verkleidung der bürgerlich-konservativen Diskussionsteilnehmer_innen auf, die sich mal zu Wort melden wollen. Man weißt es empört von sich, als „Nazi“ zu gelten und nimmt die Haltung eines politisch unbeeinflussten Mitbürgers mit (scheinbar) gesundem Menschenverstand auf – halt weder rechts noch links- , eine_r, der/die sagt, was (vermeintlich) alle denken.

Anstatt zum Thema geht es aber recht schnell um die Darstellung ihrer rechtsextremen Inhalte, die bekanntermaßen auf der Ausgrenzung anderer Menschen aufbauen. Anstatt sich dann der Diskussion zu stellen, hüpfen sie bei Erwiderungen von einem Standpunkt zum nächsten, so dass man, will man denn ernsthaft mit ihnen diskutieren, sich den Mund fusselig redet und dadurch den Rechten immer nur die nächste Vorlage bietet, ein weiteres Schlagwort unter das Publikum zu bringen – und unfreiwillig zum Podium der Politikwerbung wird.

Aus diesem Grund praktizieren Veranstalter_innen immer häufiger, den Rechten das Wort zu entziehen. Nun greift eine weitere Masche der „Wortergreifung“: man wechselt in die Rolle des Opfers, dem das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehrt würde. Das hat wiederum zum Ziel, das Wohlwollen des Publikums auf sich zu ziehen – und zugleich Stimmung zu machen gegen die Gesprächsleitung und politische Gegner_innen.

In der „Handreichung für die Öffentliche Auseinandersetzung“ der NPD von 2006 heißt es etwa, es solle „im Bürgergespräch (…) auf die eklatante Einschränkung der Meinungsfreiheit (…) hingewiesen werden, um den BRD-Gesinnungsstaat zu delegitimieren.“

Das Recht auf Meinungsäußerung auf einer öffentlichen, zivilgesellschaftlich orientierten Veranstaltung setzt allerdings voraus, dass man selbst Teil dieser Zivilgesellschaft ist. Und genau das sind die RechtsextremistInnen nicht: ihr Selbstverständnis basiert nicht nur auf der Ausgrenzung anderer, sondern auch auf der Ablehnung demokratischer Aushandlungsprozesse als solcher; oder in den Worten der NPD: „Die Machthaber suggerieren, Demokratie und Liberalismus (und damit Parlamentarismus) seien identisch. Das ist mitnichten so. Demokratie heißt Volksherrschaft.“ – worunter sie verstehen: „eine deutsche Volksherrschaft statt einer multikulturellen Bevölkerungsherrschaft.“ (NPD 2006). Wer nun von dieser „Volksherrschaft“ ausgeschlossen ist, wird an anderen Stellen deutlich: Menschen mit Migrationshintergrund (wobei ich mich frage, wer den nicht hat) und alle, die anderer Meinung sind. Letztere werden als „undeutsch“ definiert. Hinzu kommen bei Bedarf Homosexuelle, Behinderte und andere Minderheiten.

Wie zudem die Erfahrung an Orten, die von Rechtsextremen dominiert werden, zeigt, ist es üblich, Gewalt und Einschüchterungen gegen Andersdenkende einzusetzen. So viel zum Thema „freie Meinungsäußerung“ bei den Rechten.

Mit dem Pochen auf die Meinungsfreiheit geht es also nicht darum, sich mit anderen gleichberechtigt an der Meinungsbildung zu beteiligen, sondern um einen Kampf um Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, öffentliche Räume mit eigenen Themen zu besetzen.

Ich finde, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze überschreitet, wo es sich selbst ad absurdum führt; also dann, wenn es als Kampfmittel missbraucht wird, um in der Konsequenz anderen die Meinungsfreiheit abzusprechen und letztlich der Zerstörung einer offenen, pluralen Gesellschaft dient. Mit anderen Worten: Rechtsextreme haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn es um die Ausbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geht. Eine Gesellschaft – und gerade eine offene – muss sich so zur Wehr setzen.

Für alle, die anstatt einer politischen Debatte um die freie Meinungsäußerung durch Rechtsextreme diese lieber mit juristischen Spitzfindigkeiten austragen wollen: hier noch einmal Artikel 5 des Grundgesetzes im Wortlaut:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Also: auch im Grundgesetz ist von den Grenzen der freien Meinungsäußerung die Rede, wenn dadurch die persönliche Ehre, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ähnlich Wichtiges und Schützenswertes in Gefahr geraten. Dazu zählt für mich auch: das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben.

Die Grenzen der freien Meinungsäußerung wurden in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt und gesetzlich präzisiert, etwa wenn es um Volksverhetzung geht. Kein Wunder, dass die Rechtsextremen gerade letzteres gerne zum Anlass nehmen, um ihr Recht auf Meinungsfreiheit einzufordern.

Siehe dazu auch: Meinungsfreiheit im “Nationalen Forum Deutschland”, Blog-Regeln, In eigener Sache: Wie umgehen mit Rechtsextremisten?Wortergreifungsstrategie 2.0: Rechte bei Wikipedia, Rezepte gegen Rechtsextremismus gesucht, Interne Schulungsbroschüre der NPD veröffentlicht, Streiten mit Neonazis?

Kein Kommentar »

  • scrutograph said:

    Ach so, und wer zur Zivilgesellschaft gehört, bestimmt ihr?

    Dadurch, dass jemand irgendjemand auf der Versammlung Rechte abspricht, werden die Grundrechte noch nicht beseitigt, wenn der Betreffende keine Handhabe hat, dies umzusetzen.

    Eine offene Gesellschaft zeichnet sich durch einen offenen Dialog mit offenem Ziel aus.

    Demokratie und Meinungsfreiheit sollen zum Gewaltabbau dadurch beitragen, dass alle ihre Meinung frei äußern können. Gewaltätige Übergriffe werden wahrscheinlicher, wo diese Möglichkeit nicht besteht bzw. verwehrt wird.

  • Birgit said:

    Link?

  • WW said:

    Nein, scrutograph, die Nazis schließen sich ganz von selbst von der Zivilgesellschaft aus nach dem Prinzip WIR (Volksdeutsche, Arier, “Freiheitskämpfer”, “Nationalisten”) gegen DIE (Sytemparteien, Volksverräter, Gutmenschen, Ausländerbanden). Wer sich auf die Weise aber selbst von allem ausschließt und ins Abseits stellt, der kann anschließend nicht wieder auf Teilhabe an gesellschaftlichen Diskussionen hoffen.
    Der Diskurs endet übrigend dort, wo Menschenrechte und -würde und die Gleichheit aller verneint werden. Das tun alle Nazis wie die NPD, um eine rassistische Diktatur zu etablieren und dann muss man Grenzen setzen. Meinugsfreiheit endet dort, wo grundlegende Existenzrechte verletzt oder historische Tatsachen bestritten werden.

  • Vinc said:

    Wir betreiben ein Portal das für Meinungsfreiheit einsteht. Wir stehen direkt in dem oben genannten Konflikt.
    Gerne würde ich alle Meldungen des rechten Spektrums löschen. Zumal massiv Druck auf uns ausgeübt wird.
    Auf der anderen Seite ist die NPD eine legale vom Gesetz erlaubte Partei.
    Darf einer Partei das recht auf öffentliche Meinungsäusserung entzogen werden. Speziell wenn die betreffende Meldung nicht gesetzeswidrig ist? Wer setzt die Grenzen? Ich meine hier müsste erst die Partei verboten werden. Eine Partei erlauben aber die Meinungsfreiheit absprechen macht wenig Sinn. – Das Gesetz muss die Grenzen setzen. Alles andere ist willkürliches zensieren.

  • Scrutograph said:

    Leuchtet mir nicht ein, dass durch eine Meinungsäußerung eines machtlosen Bürgers ein Existenzrecht eines anderen Bürgers verletzt werden soll, vielleicht sollte man eher von Bedrohung oder Gefährdung sprechen.

    Auch historische Tatsachen sollten grundsätzlich stets bestritten und in Frage gestellt werden dürfen, da sonst der Fortschritt in der Geschichtswissenschaft beendet werden würde. Es gibt zB auch Forscher, die nicht nur Einzelereignisse, sondern auch die Existenz ganzer historischer Epochen in Frage stellen. Hier wie sonst gilt auch, dass der Ton die Musik macht.

    Der Punkt ist ein anderer:

    Das Recht auf freie Meiungsäußerung bezieht sich in erste Linie auf den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat und schafft einen Schutzraum gegenüber staatlicher Zensur.

    Es legitimiert und deckt sicher nicht die Störung von Veranstaltungen konkurrierender Parteien oder Gruppen.

    Wenn der Veranstalter das Hausrecht hat, kann er jedermann aus dem Saal verweisen. Selbstverständlich kann er damit erst recht auch jedermann das Wort entziehen.

    Dasselbe gilt auch für Blogs: Privatzensur kann jederzeit geübt werden. Wenn das in nicht nachvollziehbarer Weise gezieht, kann das schlechtestenfalls gesellschaftliche Meidung oder Anprangerung bzw. Kritik in Medien oder anderen Blogs nach sich ziehen.

    Kann hier ein Beispiel gegeben werden, was unter einer zivilgesellschaftlichen öffentlichen Veranstaltung verstanden wird?

  • Scrutograph said:

    “Wohl wissend, dass ihre Ansichten im öffentlichen Diskurs weder Anerkennung, noch Aufmerksamkeit finden, treten sie auf öffentlichen Veranstaltungen in der Verkleidung der bürgerlich-konservativen Diskussionsteilnehmer_innen auf, die sich mal zu Wort melden wollen. Man weißt es empört von sich, als „Nazi“ zu gelten und nimmt die Haltung eines politisch unbeeinflussten Mitbürgers mit (scheinbar) gesundem Menschenverstand auf – halt weder rechts noch links- , eine_r, der/die sagt, was (vermeintlich) alle denken.”

    Woran erkennt ihr denn, dass es sich nicht um einen bürgerlich-konservativen Diskussionsteilnehmer handelt?

  • Pat said:

    Ich denke, dies kann man ihnen austreiben, indem man eine Diskussionsstrategie entwickelt, mit der man sie ausbootet. Dazu muss man natürlich wissen, worauf sie niemals vorbereitet sind. Leider gehört die Lüge jedoch ebenfalls zu deren Diskussionsstrategie.