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Neonazis und die Drohung als Mittel der Politik

18. Oktober 2008 20:33 122 mal gelesen Kein Kommentar

Der fraktionslose Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel hat wie berichtet im sächsischen Landtag den Einsatz von Waffen gegen Andersdenkende gefordert: Gegen “Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopaten” würden keine langen Reden mehr helfen, sondern nur noch Handgranaten. Gegen “Rotfront und Antifa” helfe nur die Panzerfaust. Landtagspräsident Erich Iltgen sprach von “ungeheuerlichen volksverhetzenden Aussagen” und schloss Menzel für zehn Sitzungstage aus. Zugleich bat er die Staatsanwaltschaft, die Äußerungen auf strafrechtliche Relevanz zu überprüfen.

Menzel alter Bekannter für Staatsanwaltschaft

Dort ist Menzel ein alter Bekannter: Während er noch zur Fraktion der rechtsextremen NPD gehörte, liefen bereits diverse Ermittlungen gegen Menzel, unter anderem wegen Falschaussage. Diese führten auch zu einer Verurteilung. Mehrmals bekannte Menzel sich öffentlich zum “Führer”, was den NPD-Strategen missfiel. Denn die rechtsextreme Fraktion will sich als Club der Biedermänner präsentieren. Tabubrüche gibt es nur als gezielte Provokationen. Daher musste Menzel schließlich gehen: Allerdings nicht wegen seiner Bekenntnisse zu Adolf Hitler oder Falschaussagen, durch die er militante Neonazis gedeckt hatte, sondern wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten. Bei Geld hört die Kameradschaft auf. Zudem wollte die NPD es sich offenbar nicht mit der Basis verscherzen. Bei der kommen Menzels Sprüche nämlich teilweise recht gut an. Dennoch musste man den Mann, den die Partei ins Parlament hievte, loswerden.

“Cohn-Bendit an die Wand stellen”

Nach dem jüngsten Eklat distanzierte sich die rechtsextreme Fraktion dementsprechend von Menzel. Seine Aussagen seien “absurd”, hieß es. Dabei gehören bei der NPD Drohungen und die Zusammenarbeit mit militanten Neonazis zum Kerngeschäft. Erst in der vergangenen Woche sorgte ein NPD-Funktionär aus Hessen für Aufsehen: Auf einer Demonstration gegen “Kinderschänder” rief er zur Selbstjustiz auf. Zudem forderte er, man solle den Grünen-Europaabgeordneten Daniel Cohn-Bendit “an die Wand stellen”.

“Deutscher, Augen auf! Du bist im Krieg!”

Wenige Wochen zuvor hatte ein Neonazi aus dem Umfeld der hessischen NPD-Spitze eine schlafende 13-Jährige schwer verletzt, als er dem Mädchen mit einem Klappspaten auf den Kopf schlug. Die 13-Jährige lag danach längere Zeit auf der Intensivstation, die Eltern bangten zwischenzeitlich um ihr Leben. Zuvor hatte der Täter im Internet Hass-Videos verbreitet – mit Titeln wie “Deutscher, Augen auf! Du bist im Krieg!” Diese Videos wurden unter Mithilfe des damaligen NPD-Chefs erstellt. Dieser wurde mittlerweile zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, ein weiterer Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung steht noch an.

Bei der Kommunalwahl in Brandenburg im September schickte die NPD einen Kandidaten ins Rennen, der wegen einer tödlichen Hetzjagd auf einen Flüchtling verurteilt worden war. Bei der zeitgleich in Bayern stattfindenden Landtagswahl kandidierte der mehrfach vorbestrafte Neonazi Norman Bordin für die NPD. Bordin war unter anderem an einem Skinhead-Überfall auf einen Griechen in München beteiligt. Der NPD-Funktionär war zudem bei einem Neonazi-Konzert gefilmt worden, als er dort den Hitler-Gruß zeigte und Parolen brüllte wie “Wir stellen die jüdische Drecksau, zum letzten entscheidenden Schlag! (…) Juden raus!”“

Menzel hält sich nicht an Parteistrategie

Diese Liste von Beispielen ließe sich noch lange fortführen: Die Distanzierung der NPD von Menzel hat also offenbar wenig mit inhaltlichen Differenzen zu tun, sondern erscheint hauptsächlich strategischer Natur zu sein. Viele Beobachter bescheinigen Menzel, er könne sich schlicht nicht an die Parteistrategie halten. Demnach muss die NPD neue Wähler für sich gewinnen, darf gleichzeitig aber nicht ihre neonazistische Basis verprellen, da sie ohne diese nicht aktionsfähig ist. Daher muss nach außen ein bürgerlicher Schein gewahrt werden, während innen Klartext gesprochen werden darf.

So funktioniert es auch in den einschlägigen Internet-Foren. Dort stoßen Menzels Gewaltphantasien durchaus auf Zustimmung: “Menzel hat einfach nur begriffen, dass der Bürgerkrieg vor der Tür steht. Lauwarme Parolen werden da nicht weiterhelfen.” Ein Anderer meint: “Jemand, der nach wie vor zum Führer steht und offen ausspricht, was zu tun wäre und einzig Wirkung hätte, ist mir auf jeden Fall lieber als die demokratischen Schwätzer, die sich an den System-Konsens (”bloß keine Gewalt!”) halten, um sich bei den Feigen anzuschleimen.”

Zwischen rechts und ganz rechts

Die Spannungen zwischen Neonazis und NPD hatten in den vergangenen Monaten bereits zugenommen. Für die NPD wird der Spagat zwischen rechts und ganz rechts zunehmend schwieriger. Eine Schwächung für den Rechtsextremismus bedeutet dies aber nicht. Es deutet sich eher an, dass sich die Bewegung weiter radikalisiert, vor allem der Einfluss der „”Autonomen Nationalisten“ ” wächst. Die strategische Disziplinierung von Mitläufern tritt damit in den Hintergrund. Dafür sprechen auch die hohen Zahlen von rechten Straftaten: Im ersten Halbjahr 2008 gab es davon mehr als 10.000. Möglicherweise gibt es einen neuen traurigen Rekord in Deutschland.

Siehe auch: Sachsen: “Kanonen-Klaus” zu Haftstrafe verurteilt, Sachsen: Erneute Ermittlungen gegen Ex-NPD-Abgeordneten, Sachsen: Menzel sorgt für Eklat, Sachsen: Falschaussage vor Gericht durch damaligen NPD-Abgeordneten, NPD-Schulhof-CD: Erstellt von Adolf Hitler?, Sachsen: Menzel geht von alleine, Sachsen: “Sex, Gewalt, Abenteuer – die NPD”, Sachsen: Ex-NPD-Abgeordneter als Sicherheitsrisiko, Ex-NPD Mann “Kanonen-Klaus” mit Hausverbot, Sachsen: NPD-Abgeordnete suchen Schutz vor “Kanonen-Klaus”, Sachsen: Ermittlungen gegen NPD-Abgeordneten wegen Kinderpornografie, Sachsen: NPD-Fraktion schließt Menzel aus, Neuer Ärger für Hitler-Fan Menzel, Sachsen: Immunität von drei NPDlern aufgehoben, Sachsen: Ermittlungsverfahren gegen NPD-Abgeordneten Menzel, Sachsen: Verdacht wegen Falschaussage, “Fall Menzel”: Kritik an Dresdner Ermittlern

Kein Kommentar »

  • schwarz-grün said:

    Na, ganz so kann man wohl den Bezug zur NPD nicht einschränken. Es muß vielmehr beleuchtet werden, ob Menzel nicht durch seine Mitgliedschaft bei den Grünen radikalisiert wurde. Daß die – nun farblose – “Joschka-Partei” darüber nicht sprechen will, auch hier lediglich die NPD und nicht die Grünen erwähnt wird, ist typisch für eine “kryptische” Berichterstattung. Ist es etwa peinlich?

  • TNCT1234 said:

    “Mehrmals bekannte Menzel sich öffentlich zum “Führer”, was den NPD-Strategen missfiel. Denn die rechtsextreme Fraktion will sich als Club der Biedermänner präsentieren.”

    Huch, der “Nazi mit der Tarnkappe” (bzw. der “Nazi mit der Maske”).

    Dabei wissen wir doch alle, daß Apfel, Dr. Müller, Pastörs, Molau & Co. nach der “Machtergreifung” doch bloß wieder die in Deutschland lebenden Juden in die ‘KZ’s’ schicken (oder vielleicht doch sofort in die Krematorien stecken?) wollen.

    Im Zweiten Weltkrieg gab es ein vom Reichspropagandaministerium erdachtes Propagandaplakat. Aufdruck “Hinter den Feindmächten – Der Jude” (hierzu die Darstellung einer verkrümmten Figur, die sich hinter einer Maske – der von ‘Demokratie’ und ‘Menschlichkeit’ – versteckt).

    Wie wenig sich die Zeiten doch ändern…

  • Axel Mylius said:

    Indemnität oder “Senitelität” – das ist hier die Frage:

    ——– Original-Nachricht ——–
    Datum: Mon, 20 Oct 2008 21:18:42 +0200
    Von: “axel mylius”
    An:
    info@bka.de
    Betreff: Die Auslegung der Indemnität unter Aussparung der “Verleumdungsklausel” durch den Dresdner Oberstaatsanwalt J. Schär und bzgl. der gewaltverherrlichenden Volksverhetzung durch den sächsischen Abgeordneten und NS-Aktivisten K.J. Menzel. – Anfrage an die sächsische Rechtsanwaltskammer.

    ——– Original-Nachricht ——–
    Datum: Mon, 20 Oct 2008 21:17:54 +0200
    Von: “axel mylius”
    An:
    info@bmj.bund.de
    Betreff: Die Auslegung der Indemnität unter Aussparung der “Verleumdungsklausel” durch den Dresdner Oberstaatsanwalt J. Schär und bzgl. der gewaltverherrlichenden Volksverhetzung durch den sächsischen Abgeordneten und NS-Aktivisten K.J. Menzel. – Anfrage an die sächsische Rechtsanwaltskammer.

    ——– Original-Nachricht ——–
    Datum: Mon, 20 Oct 2008 21:16:28 +0200
    Von: “axel mylius”
    An:
    zentrale@brak.de
    Betreff: Die Auslegung der Indemnität unter Aussparung der “Verleumdungsklausel” durch den Dresdner Oberstaatsanwalt J. Schär und bzgl. der gewaltverherrlichenden Volksverhetzung durch den sächsischen Abgeordneten und NS-Aktivisten K.J. Menzel. – Anfrage an die sächsische Rechtsanwaltskammer.

    An die
    Rechtsanwaltskammer des Freistaates Sachsen
    Glacisstrasse 6.
    01099 Dresden
    info@rak-sachsen.de

    …unter Weiterleitung.

    Axel Mylius
    Schwarzmeerstr. 25/714
    10319 Berlin
    Tel.: (030) 513 87 82
    a.mylius@gmx.net Berlin, den 21. Oktober 2008

    Betreff:

    Herr OStA Jürgen Schär (StA Dresden sowie Leiter der Sächsischen
    Staatsschutzabteilung)

    Bezug:

    Die Aussagen Herrn Schär‘s bzgl. der Indemnität im Fall der verleumderischen
    Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung durch den sächsischen Landtagsabgeordneten
    K. J. Menzel am 17. Oktober 2008 in Dresden

    Bezug:

    Anhaltende Rechtsbeugungen durch Herrn Schär innerhalb seiner juristischen Bescheide zu Straftaten i.S.d §§ 86a, 130 StGB (s. “Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e.V.” und dessen Darbringung verbotenen Liedguts etc.)

    Bitte um Prüfung einer Vorlage berufsrechtlich relevanter Verfehlungen innerhalb der juristischen Aktivitäten von Herrn Schär

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am 17. Oktober 2008 kam es durch den sächsischen NS-Aktivisten Klaus-Jürgen Menzel vor dem sächsischen Landtag zu der Aussage, dass gegen, Zitat “Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopaten” nur noch Waffengewalt (namentlich Handgranaten) “helfen” würde. Ebenso forderte er zur Gewalt gegen eine, Zitat “Rotfront und Antifa” auf, die gleichfalls nur mit Kriegswaffen zu bekämpfen seien (namentlich sog. “Panzerfäuste”).

    Diese Aussagen Menzels reihen sich nahtlos in frühere Volksverhetzungen ein, Zitat:

    (…)

    „Die Geschichte hat ihr Urteil bereits gesprochen, und das lautet: Freispruch für unser Volk, Freispruch für die Reichsregierung, Freispruch für die Großdeutsche Wehrmacht. Wir sind heute wieder hier, und keine Macht der Welt bringt uns weg.“ (aus einer Rede am 8. Mai 2004);

    „Odin sei mein Zeuge, die Subventionen sind mir von den Juden in Brüssel aufgedrängt worden. Damit wollen sie die deutsche Volkssubstanz auflösen.“ (Reaktion auf eine Zwischenfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Cornelius Weiss, der auf einen durch Menzel in den 90er Jahren begangenen Subventionsbetrug mit EU-Flächenprämien hinwies; Dresden, 22. Juni 2005);

    „Ich halte den Führer nach wie vor für einen großen Staatsmann, vielleicht einen der größten, den wir je gehabt haben. Dazu stehe ich.“
    „Wenn schon an ein Datum gebunden, dann möchte ich gerne die Grenzen vom 1. September ’39, mit Einschluss von Sudetenland und Österreich.“
    „Zum Führer stehe ich nach wie vor. Da gibt es kein Vertun. Da hat sich nichts geändert. Wie sollte sich.“ (Beim NPD-Parteitag am 11. November 2006);

    „Ich stehe zum Führer hab ich gesagt – nach wie vor.“ (Bei einem Interview mit dem Satire-Magazin EXTRA 3);

    “Ich bin ein absoluter Verfechter der Wiedereinführung der Todesstrafe – dazu stehe ich!” (Ebenfalls im EXTRA 3-Interview) über Peter Porsch: „wenn ich mir Peter Porsch anschaue, wird mir der andere Österreicher immer sympathischer“

    (…), Zitaten Ende.

    Näheres zu Herrn Klaus-Jürgen Menzel und seine Einbindungen in NS-Personenzusammenschlüsse entnehmen Sie bitte
    http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus-J%C3%BCrgen_Menzel

    Nach den Aussagen Menzels am 17. Oktober 2008 wurde er durch den Landtagspräsidenten, Herrn Erich Iltgen, des Saales verwiesen und für zehn Sitzungstage ausgeschlossen; weiterhin bat Herr Iltgen die StA um Prüfung auf Strafrelevanz der Aussagen.

    Daraufhin antwortete augenscheinlich Herr Schär als OStA der StA Dresden und berief sich auf die sog. jur. “Indemnität”.
    ( In Deutschland genießen Abgeordnete wegen ihrer Äußerungen grundsätzlich Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, gerichtlich oder dienstlich nicht verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden, die einzigen Ausnahmen sind verleumderische Beleidigungen. Siehe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Indemnit%C3%A4t )

    Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:

    - II -

    „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung

    HERR SCHÄR LEHNTE ERNEUT UNTER UNVERSCHÄMTEN INTERPRÄTATIONEN, AUSLEGUNGEN UND AUSSPARUNGEN EINE STRAFVERFOLGUNG AB!

    Ich bitte Ihrerseits zu klären, welches Verhältnis der OStA Schär, in seinen Ämtern als Staatsanwalt und Leiter der Staatsschutzabteilung, zu einer eindeutigen NSDAP-Propaganda (u.A. im Gesamtkontext der sonstigen Volksverhetzung durch Herrn Menzel) hat, und ab welchen Aussagen für Herrn Schär eine Verleumdung im o.g. Sinne vorliegt, die ihm Anlass zum juristischen Einschreiten gibt.

    Die Ablehnung einer strafrechtlichen Verfolgung, bzw. die offensichtliche Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unter wissentlicher Aussparung der “Verleumdungs-Klausel”, kann ich angesichts der wiederholten volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Apostrophierungen von Herrn Menzel nur als berufsrechtlich relevante Verfehlungen seitens Herrn Schär bezeichnen!

    Es scheint Herrn Schär nicht nur nicht mehr gegeben zu seien, die “Indemnität” in ihrer Gesamtheit zu erfassen und gegenüber dem Landtag darzulegen, sondern überdies ist es Herrn Schär wiederholt nicht möglich, eine nationalsozialistische Volksverhetzung, Verleumdung und Gewaltverherrlichung überhaupt zu erkennen.

    Ich möchte mir nicht nur eine anhaltende und verallgemeinernde NS-Ausrottungsphantasie gegenüber vermeintlichen “Zionisten”, “Freimaurern” und “Rotfront” durch unverbesserliche Neonazis verbeten haben, sondern ich werde darüber hinaus wohl verlangen können, dass der Staatsschützer und Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in Dresden im Stande ist, seinen Aufgaben nach zu kommen, anstatt wiederholt inkorrekte juristische Aussagen zu treffen, die erneut in einer Rechtsbeugung münden. – Wir leben doch hier nicht mehr in der Endphase der Weimarer Republik und unter der Dauerpropaganda der NSDAP!

    Ich bitte – auch angesichts der Inkompetenz Herrn Schär’ s im Fall der “JLO” – zu klären, in wie weit Herr Schär seinen Aufgaben als Oberstaatsanwalt UND Leiter der Staatsschutzabteilung überhaupt noch gewachsen ist.

    Mein Prüfungserbitten leite ich an die BRAK, das BMJ sowie das BKA weiter und bitte um einen schriftlichen Hinweis zum Eingang meines Fax-Schreibens an Ihre Kammer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Axel Mylius

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