Keine weiteren Ermittlungen wegen Panzerfaust-Rede
Der Gewaltaufruf des sächsischen Neonazis Klaus-Jürgen Menzel bleibt juristisch folgenlos. Am 20. Oktober 2008 habe der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär angekündigt, kein Ermittlungsverfahren gegen Menzel (68) einzuleiten, berichtete die Leipziger Volkszeitung. Der fraktionslose Abgeordnete hatte bei einer Debatte im Landtag am vergangenen Freitag zu Waffengewalt aufgerufen. Gegen “Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopathen” würden keine langen Reden mehr helfen, sondern nur noch Handgranaten, sagte er. Gegen “Rotfront und Antifa” helfe nur die Panzerfaust. Menzel wurde daraufhin für zehn Parlamentssitzungen ausgeschlossen.
Für Ermittlungen sehe Schär aber keine Handhabe, hieß es. Der Oberstaatsanwalt verwies demnach auf Artikel 55 der Sächsischen Verfassung.
Artikel 55.
(1) Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandates getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.(2) Abgeordnete dürfen nur mit Einwilligung des Landtages wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen, festgenommen, festgehalten oder verhaftet werden, es sei denn, daß sie bei Begehung einer strafbaren Handlung oder im Lauf des folgenden Tages festgenommen werden. Die Einwilligung des Landtages ist auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit von Abgeordneten erforderlich.
(3) Jedes Strafverfahren gegen Abgeordnete und jede Haft oder sonstige Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit ist auf Verlangen des Landtages für die Dauer der Wahlperiode oder einen kürzer begrenzten Zeitraum auszusetzen.
Siehe auch: Neonazis und die Drohung als Mittel der Politik, Sachsen: “Kanonen-Klaus” zu Haftstrafe verurteilt, Sachsen: Erneute Ermittlungen gegen Ex-NPD-Abgeordneten, Sachsen: Menzel sorgt für Eklat, Sachsen: Falschaussage vor Gericht durch damaligen NPD-Abgeordneten, NPD-Schulhof-CD: Erstellt von Adolf Hitler?, Sachsen: Menzel geht von alleine, Sachsen: “Sex, Gewalt, Abenteuer – die NPD”, Sachsen: Ex-NPD-Abgeordneter als Sicherheitsrisiko, Ex-NPD Mann “Kanonen-Klaus” mit Hausverbot, Sachsen: NPD-Abgeordnete suchen Schutz vor “Kanonen-Klaus”, Sachsen: Ermittlungen gegen NPD-Abgeordneten wegen Kinderpornografie, Sachsen: NPD-Fraktion schließt Menzel aus, Neuer Ärger für Hitler-Fan Menzel, Sachsen: Immunität von drei NPDlern aufgehoben, Sachsen: Ermittlungsverfahren gegen NPD-Abgeordneten Menzel, Sachsen: Verdacht wegen Falschaussage, “Fall Menzel”: Kritik an Dresdner Ermittlern

Da sind jetzt wohl die demokratischen Parteien im sächsischen Landtag wieder gefragt.
Vielleicht sollte man, anstatt eines Ermittlungsverfahrens, ihn bei der nächsten Gelegenheit, wenn er nochmal solche Sprüche klopft, einfach mal auslachen. Vielleicht bringt das mehr als sich darüber aufzuregen. Der Typ ist doch so psychopathisch veranlagt, der müsste seine Handgranaten doch eigentlich erstmal gegen sich selbst anwenden, wenn er so großspurig tönt, dass u.a. gegen Psychopathen “nur” Hangranaten helfen. Den kann man doch wirklich nicht ernst nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Olli
Es sieht ganz so aus, als ob der verhängte Ausschluß von 10 Plenarsitzungen das härtest mögliche Sanktionsmittel darstellt, so sehr man das auch bedauern mag …
Nö, der Landtag muss lediglich seine politische Immunität aufheben – dann steht einer Strafverfolgung nichts im Wege.
Ob der Landtag aber den Mut dazu hat, bleibt abzuwarten…
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