Home » Allgemein, Berlin, Bundesparteitag 09

Geplanter Landesparteitag: NPD scheitert vor Gericht (Nachtrag 20:45 Uhr)

13. März 2009 17:29 26 mal gelesen Kein Kommentar

Die NPD-Berlin kann ihren für den 14. März 2009 geplanten Landesparteitag laut Medienberichten voraussichtlich nicht in den Räumen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf abhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies demnach einen Eilantrag der Partei gegen eine Klausel im Mietvertrag ab, in der rechtsextreme, volksverhetzende Äußerungen untersagt werden.

Laut Gericht durfte der Bezirk die von der NPD beanspruchten Räume an andere Nutzer vergeben, weil sich die Partei weifert, die vom festgelegten “Bestimmungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren”. Gegen den Gerichtsbeschluss sei jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig.

NPD gibt auf

Mittlerweile berichtet der Tagesspiegel allerdings, dass die Partei gegen die Entscheidung keinen Widerspruch mehr einlegen werde. “Wir werden nicht gegen das Urteil vorgehen, dazu ist die Zeit zu knapp”, sagte NPD-Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt dem Blatt. Grundsätzlich glaube man, dass der Beschluss bei einer Revision durchs Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden wäre. Schwerdt gehe davon aus, dass der Parteitag nun in der NPD-Zentrale in der Köpenicker Seelenbinderstraße stattfinden wird. In der Nähe hat die Berliner Abgeordnete Evrim Baba (Linke) eine Kundgebung angemeldet: 200 NPD-Gegner werden erwartet.

Siehe auch: VS-Berlin: NPD verliert durch Machtkampf deutlich an Schlagkraft

Kein Kommentar »

  • Maja Wiens said:

    Gute Nachricht! Hoffentlich kommen sie auch mit einer Beschwerde nicht durch. Jedenfalls zeigt die Weigerung, die Klauseln zu unterschreiben wieder einmal das wahre Gesicht der rechtsextremen Volksverhetzer!

  • Dennis K. said:

    Die Taktik ist Sinnvoll. Letztlich ist es eigentlich ja selbstverständlich, dass sich die Parteien an die Gesetze halten sollten und die Forderung im Mietvertrag ist kaum zu beanstanden… die Beanstandung alleine ist ja eigentlich schon als Ankündigung zu werten, dass Straftaten im Rahmen der Vermietung geplant werden, was die Nutzungsuntersagung mehr als rechtfertigt.

    Das ist denke ich ein guter Weg, da die demokratischen Parteien dadurch nicht eingeschränkt werden.

  • hanebüchner said:

    erstaunlich, daß da noch nicht eher jemand drauf gekommen ist. als nichtjurist fällt mir auf die schnelle auch kein argument ein, warum das nicht zulässig sein sollte … vielleicht ist das ja wirklich endlich der weg, nazis aus öffentlichen räumen fernzuhalten, ohne die demokratischen parteien gleich mit auszuschließen.