Eine Partei, ein Vorsitzender, viele Vorstrafen
Der Prozess gegen NPD-Chef Voigt sowie zwei weitere Spitzenfunktionäre wegen Volksverhetzung wird möglicherweise heute abgeschlossen. Eine Verurteilung würde Voigt in der Partei keine Kritik einbringen. Strafen wegen Volksverhetzung gelten in NPD-Kreisen offenbar fast als Auszeichnung.
Von Patrick Gensing, zuerst veröffentlicht bei tagesschau.de
Im Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Vorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, soll heute vor dem Amtsgericht Tiergarten möglicherweise das Urteil fallen. Am letzten Verhandlungstag hatte Voigt die Vorwürfe der Volksverhetzung sowie der Beleidigung bestritten. Voigt steht gemeinsam mit dem NPD-Vize Frank Schwerdt sowie dem Bundespressesprecher Klaus Beier vor Gericht.
Der NPD-Spitze wird vorgeworfen, zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 einen rassistischen “WM-Planer” veröffentlicht und damit den schwarzen Fußballprofi und Ex-Nationalspieler Patrick Owomoyela diskriminiert und beleidigt zu haben. Owomoyela, der als Nebenkläger auftritt, hatte am ersten Verhandlungstag ausgesagt, die rassistischen Attacken hätten ihn verletzt und beschämt. Durch den “WM-Planer” der NPD sei er erstmals persönlich und direkt mit dem Thema Rassismus konfrontiert worden, sagte Owomoyela. “Das war eine Kampagne gegen mich und meine Hautfarbe. Das wollte ich nicht dulden.”
Sollten Voigt, Schwerdt und Beier verurteilt werden, befänden sie sich in ihrer Partei in “guter Gesellschaft”. Im neuen Bundesvorstand der rechtsextremen NPD sitzen mehrere vorbestrafte Kader. Schwerdt ist zudem bereits selbst vorbestraft, verbüßte Ende der 1990-er Jahre eine neunmonatige Haftstrafe – unter anderem wegen Volksverhetzung. Danach musste er noch eine sechsmonatige Haftstrafe im offenen Vollzug antreten.
Auch Beier musste sich bereits vor Gericht verantworten. Im Juni 2008 wurde er vom Amtsgericht Fürstenwalde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beier ließ sich von dem Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger verteidigen. Rieger ist NPD-Landeschef in Hamburg sowie Stellvertreter von Voigt – und selbst vorbestraft. Der Anwalt aus dem noblen Hamburger Vorort Blankenese wurde mehrmals rechtskräftig verurteilt – unter anderem wegen Körperverletzung. Zudem läuft eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen Rieger, die Staatsanwaltschaft strebt ein Berufsverbot für Rieger, der laut Verfassungsschutz als “unverbesserlicher Rassist” gilt, an.
Im Gefängnis sitzt zurzeit der langjährige Voigt-Vertraute Erwin Kemna. Dieser war viele Jahre für die Finanzen der NPD zuständig – und zweigte Hunderttausende Euro für sein marodes Küchenstudio ab. Wegen Fehler in Rechenschaftsberichten steht die Bundespartei am Rande der Insolvenz, der NPD drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Um die desolaten Finanzen der Partei kümmerte sich – nachdem Kemna abtreten musste – der NPD-Landtagsabgeornete Stefan Köster aus Mecklenburg-Vorpommern. Köster war 2007 verurteilt worden – wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Der NPD-Spitzenfunktionär hatte auf eine am Boden liegende Frau eingetreten, wie ARD-Fernsehbilder belegen.
Vorbestrafte im Bundesvorstand
Besonders viele Vorstrafen haben die NPD-Funktionäre im Bundesvorstand vorzuweisen, die aus der Neonazi-Szene in die Partei kamen. So beispielsweise Thorsten Heise, der sein Geld mit der Produktion und dem Vertrieb von Neonazi-Musik verdient. Er ist unter anderem wegen Volksverhetzung, Vergehen gegen das Waffengesetz und Körperverletzung verurteilt.
Auch gegen Voigt selbst war bereits mehrfach ermittelt worden, allerdings wurde er nie verurteilt. Immer wieder wettert Voigt gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung. Gleichzeitig kündigte er bereits an, dass in einem NPD-Staat andere wegen Volksverhetzung vor Gericht gestellt würden. Auf einer NPD-Veranstaltung für den inhaftierten Rechtsrocker Michael Regener (alias “Lunikoff”) im Oktober 2006 drohte Voigt laut Medienberichten anwesenden Journalisten: “Ich sichere den Schreiberlingen der Massenmedien zu, die morgen wieder ihre Hetze verkünden werden: Wenn sich die Machtverhältnisse geändert haben, dann haben wir unsere Volksverhetzungsprozesse längst hinter uns. Ihr werdet sie dann aber vor euch haben.”
Tödliche Hetzjagd als “Klamotte”
Auch zu den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen schickt die NPD erneut vorbestrafte Kandidaten ins Rennen. In Ostvorpommern beispielsweise sind nach Presseberichten drei von neun NPD-Kandidaten vorbestraft – unter anderem wegen Nötigung, Bedrohung, Erpressung sowie schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung. Auch in Sachsen kandidieren einmal mehr Kandidaten mit Vorstrafen auf den NPD-Listen.
Zur Kommunalwahl 2008 in Brandenburg, wo der angeklagte Beier NPD-Landeschef ist, hatte die rechtsextreme Partei sogar einen Kandidaten aufgestellt, der wegen einer tödlichen Hetzjagd verurteilt worden war. Als ein Flüchtling im Februar 1999 in Guben von elf Jugendlichen durch die Stadt gehetzt wurde, trat der Asylbewerber in Todesangst die Scheibe einer Haustür ein, um dort Hilfe zu finden. Dabei verletzte Omar Ben Noui sich eine Beinarterie, und er verblutete. Rädelsführer der Verfolger war NPD-Kandidat Alexander Bode. Für die NPD offenbar kein Problem, sie bezeichnete die tödliche Hetzjagd als “Klamotte”.
Siehe auch: NPD-Spitze versucht Prozess wegen Volksverhetzung zu verzögern, WM-Planer: Anklage gegen NPD-Chef erhoben, WM 2006: Die Welt zu Gast bei Feinden?

Ein fragwürdiges Urteil, begründet wird dieses laut Medienberichten mit der Schlussfolgerung:
“Die Partei hatte den WM-Planer mit dem Schriftzug “Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!” versehen. Die Titelseite zeigte neben dem Schriftzug auch einen Spieler mit der Trikotnummer 25.”
Träger des Trikots mit der Nummer 25 war Patrick Owomoyela.
Wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn der Träger des Trikots ein “Weisser” gewesen wäre?
Wenn es genau so ausgefallen wäre, was möglich erscheint, dann stimmt da irgendetwas nicht. Wirkt alles irgendwie konstruiert, subtile Herabsetzungen mit einer gewissen Unschärfe sind nach meinem Rechtsverständnis zu tolerieren.
Grundsätzlich gilt es Verhetzungstatbestände so zu gestalten, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung möglichst unberührt bleibt.
“Grundsätzlich gilt es Verhetzungstatbestände so zu gestalten, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung möglichst unberührt bleibt.”
Sky: Wenn sie schon so “Rechtstaatlich” daherkommen, lesen sie doch erst das Grundgesetz. Da steht im ersten Satz des Art.1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”. Und in Art3.,S.3:”Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden…”
Dann gibt es noch Art.5, auf den sich Neonazis ja so gerne berufen: S.1:”Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äu0ern und zu verbreiten…” Allerdings überlesen diese wohl gerne den 2. Satz dieses Aritkels: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Das heißt also: Wenn jemand in rassistischer Weise durch Wort und Bild angegriffen wird, so wie es die NPD in ihrem “WM-Planer” mit Herrn Owomoyela gemacht hat, wird bestraft. Dieses ganze Nazi-Gehäule um Meinungsfreiheit, Rechtstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz usw. ist scheinheilig. In Wirklichkeit wollen diese Kadaverdeutschen doch nur ihr “Recht auf Rassismus” durchgesetzt sehen. Und das gibt es eben nicht.
Bääh!
Selber bäh!
Beachten Sie doch bitte in diesem speziellen Fall die Argumentation, sowohl die des Gerichts als auch die meinige.
Die Aussage “Grundsätzlich gilt es Verhetzungstatbestände so zu gestalten, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung möglichst unberührt bleibt.” sollte in jedem Fall klar sein, also auch dann, wenn sie nicht argumentativ folgen sollten.
Natürlich ist es klar zu verstehen, dass die Meinungsfreiheit möglichst wenig eingeschränkt werden muss.
Aber:
Der Schutz der Persönlichkeit zielt nicht zufällig besonders auf Minderheiten ab (Art.3).
Und solange Menschen wie P. Owomoyela von einem großen Teil der Bevölkerung aufgrund der Hautfarbe als “Fremdkörper” wahrgenommen werden (‘ein “Schwarzer” kann doch kein Deutscher sein’), halte ich ihre Aussage in diesem Zusammenhang für vollkommen deplaziert. Ihre Hypothese, dass im Falle eines “Weißen” Spielers ähnlich entschieden worden wäre, geht schließlich vollkommen am Thema vorbei. Denn die beabsichtigte Aussage des Flyers hätte so eben nicht funktioniert.
Positive Diskrimierung ist ebenfalls Diskrimierung und es gibt in der Tat eine Entwicklung des Rechts und der Rechtspflege, die ungünstig ist.
Die NPD hat wohlweislich darauf verzichtet eine “weisse Nationalmannschaft” zu fordern, da das bereits strafbar wäre.
Gestraft wurde nun eine Projektion, der natürlich der starke Versacht auf eine subtile Beleidigung zugrunde liegt. Rechtlich war das nicht zwingend, die Urteilskraft des Richters gab hier den Ausschlag.
Dennoch nicht gut so etwas.
Der freundliche und geneigte, wie verständige Leser möge hier ein paar Gedankenexperimente machen, und davon ableitend Straftbarkeitsszenarien entwickeln, die zurzeit real sind, vor einigen Jahrzehnten aber undenkbar gewesen waren.
Das Strafmass scheint zudem sehr hoch.
Insgesamt eine unerfreuliche Entwicklung, statt die NPD zu verbieten werden – anscheinend symbiotisch – NPD-Vergehen strafrechtlich bearbeitet, die nicht hätten entstehen können wäre die Partei, wie eigentlich zwingend, verboten worden.
Facebook
Jüngste Artikel
Publikative.org
Flattr
RSS-Feed