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Brandenburg: Notwehrfonds für Opfer rechter Gewalt gegründet

07. Mai 2009 11:08 70 mal gelesen Kein Kommentar

Was würden Sie tun, wenn junge Männer gegen Ihre Wohnungstür schlagen und Ihre Familie bedrohen? Frau E. rief die Polizei, zwei Mal. Die kam aber erst eine halbe Stunde später. Rechte Jugendliche waren in das Haus eingedrungen, in dem die kurdische Familie wohnt, hämmerten an die Tür, brüllten »Scheiß-Ausländer« und »Wir ficken Dich«. Ihr Ehemann, der Schweißer Musa E., jagte die Jugendlichen mit einem Tischbein die Treppe hinunter, wobei ein Angreifer leichte Verletzungen an Schulter und Unterarm erlitten haben soll.

Verurteilt, weil er seine Familie vor rassistischer Gewalt schützte

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Familienvater zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Notwehr konnte das Amtsgericht Potsdam nicht erkennen, und von einem rassistischen Angriff könne keine Rede sein. Die Jugendlichen hätten lediglich »eine Sache klären« wollen. Das Verfahren gegen die Angreifer wurde eingestellt.

Der Verein Opferperspektive will 5.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten sammeln, damit Musa E. das Urteil anfechten kann. Denn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wurde abgelehnt, obwohl dem Hartz IV-Empfänger eine erhebliche Strafe droht.

Spendenkampagne: 5.000 Euro für das Recht auf Notwehr

Wir bitten um Spenden unter dem Stichwort »Notwehr«:
Spendenkonto 3813100
Opferperspektive
Bank für Sozialwirtschaft
Blz 10020500

Alle Hintergrundinformationen zu dem Fall und Materialien für die Spendenkampagne hat die Opferperspektive auf einer neuen Website
veröffentlicht: notwehrfonds.de – Dort kann auch online gespendet werden.

Unterstützung erhält der Aufruf unter anderen von der Integrationsbeauftragten der Stadt Potsdam und der Ausländerseelsorgerin der Evangelischen Kirche in der Landeshauptstadt.

Auf notwehrfonds.de haben die ersten Spenderinnen und Spender begründet, weshalb sie den Notwehrfonds unterstützen: Die Generalsuperintendentin der Evangelischen Kirche Heilgard Asmus, Vorsitzende des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, schreibt, es sei »besorgniserregend, dass ausländische Mitbürger auch in ihrem Zuhause nicht vor Rassismus sicher sein können.« Sie bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Kampagne zu unterstützen. Der Potsdamer Diakonie-Geschäftsführer Marcel Kankarowitsch sieht in dem Urteil gegen Musa E. ein »fatales Signal«, weil es so wirke, »als ob es kein Unrecht sei, Migranten zu bedrohen.« Andrea Würdinger, die Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, will spenden, damit eine Korrektur des Urteils gegen Musa E. nicht daran scheitert, »dass er als Hartz IV-Empfänger keinen Anwalt bezahlen kann.«

Kein Kommentar »

  • Ingo said:

    Das ist nicht wahr, oder? In was für einem Gesellschaft bzw. Staat leben wirhier eigentlich? Hat das asoziale rechtsextreme Pack neuerdings Narrenfreiheit?

    Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln…

  • Skeptiker said:

    @ Ingo doch es scheint wahr zu sein. Mit solchen Meldungen Witze zu reißen wäre wohl noch geschmackloser als das beschriebene Urteil. Mir stellt sich aber eher die Frage: wo in unserer Gesellschaft die schlimmsten Nazis schon Fuss gefasst haben? Diese Richter sind schlimmer als Nazis. Das sage ich in dem Bewusstsein, das uns immer beigebracht wird, dass unsere Justiz unabhängig sein soll. Offernbar sind Justizias Rücken auf dem rechten Auge blind.
    Angesichts solcher Meldungen werde ich regelmäßig stock sauer.

  • Dennis K. said:

    Schwieriger Fall… aber es fehlen auch noch ein paar Infos, um die Rechtmäßigkeit des Urteils einschätzen zu können…

    Wenn die Jugendlichen z.B. beim Anblick des Vaters mit dem Tischbein bereits weggelaufen sind, er aber hinterhergelaufen und sie angegriffen hätte, wäre das Urteil (leider…) berechtigt, weil’s dann keine Notwehr, sondern quasi Rache wäre.

    Danach klingt es leider, wenn es heißt “er jagte sie die Treppe runter”. Ist sehr Grenzwertig, aber rein formaljuristisch durchaus vertretbar, da jeder Spielraum für Notwehr nunmal endet, wenn die akute Gefahr (z.B. der Angriff durch die Nazis…) verschwindet (was bei Flucht gegeben ist…). Ein “Nachsetzen” bei der Flucht ist keine Notwehr mehr.

    Dass er keinen Anwalt bekam ist leider auch nicht unrechtmäßig, weil keine notwendige Verteidigung (vgl. §140 I StPO) vorliegt.

    Moralisch finde ich es auch schwer zu verdauen, dass fliehende Nazis nach solchen Aktionen noch geschützt werden, aber rein juristisch sehe ich einige strittige Dinge, aber keinen Verstoß gegen die Rechtsordnung seitens des Richters…

    Naja, vielleicht kann ein guter Anwalt ihn noch raushauen – von daher wünsche ich ihm viel Glück für die angestrebte Anfechtung des Urteils.

  • Max said:

    wie auch immer… ist auslegungssache

  • Kevin said:

    Ich wollte euch auf folgenden Artikel aufmerksam machen:

    http://de.indymedia.org/2009/05/249955.shtml

    Danke, MAG