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Berufungsverfahren gegen Berliner NPD-Chef: Strafe wegen Mord-Billigung bestätigt

03. Juli 2009 15:43 93 mal gelesen Kein Kommentar

Das Landgericht Berlin hat eine Geldstrafe gegen den Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel bestätigt. In dem Berufungsverfahren ging es um die Billigung des Mordes an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Für dieses Vergehen hatte das Amtsgericht Tiergarten den NPD-Bezirksverordneten im Oktober 2008 wegen öffentlicher Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Das Gericht reduzierte allerdings die Höhe der Geldstrafe auf 3000 Euro und begründete dies mit den Einkommensverhältnissen Hähnels, berichtete der RBB.

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Der NPD-Bezirksverordnete Jörg Hähnel
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Hähnel hatte im Dezember 2007 in der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin-Lichtenberg eine Rede gehalten, die für große Empörung sorgte. Der Neonazi hatte die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht als “politisch geboten” bezeichnet. Nach der Sitzung hatte die Lichtenberger Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste, Framke, Anzeige gegen Hähnel erstattet.

Siehe auch: Berlin: Hohe Fluktuation bei NPD und deutlich mehr rassistische Gewalttaten, Berliner NPD-Chef Hähnel zu Geldstrafe verurteiltAntifa-Gruppe: “Hähnel hat nie in Berlin gewohnt”, Berlin: Braune Kommune fliegt auf, Berlin: NPD-Abgeordnetem Hähnel droht Mandatsverlust, Berlin: Prozess gegen Hähnel auf Oktober verschoben, NPD-Chef Voigt in der Bezirksverordnetenversammlung: Die Luft scheint raus

Kein Kommentar »

  • SPD mit Verräter Partei bei Google auf Platz 1 | Linux Datenschutz Politik said:

    [...] NPD-BLOG.INFO » Berufungsverfahren gegen Berliner NPD-Chef: Strafe … [...]

  • WW said:

    Die NPD schwafelt in einem langen und umständlichen Text zu Hähnel über – Achtung – “sein Plädoyer für ein demokratisches System”. Hmmm…. damit müsste er ja eigentlich aus der NPD ausgeschlossen werden wegen einer gegen die Parteiziele gerichteten politischen Einstellung.

    Wie immer schlägt man dann viele komplizierte Haken, um irgendwie Recht und Unrecht zu vertauschen – natürlich gibt es wieder einmal angeblich auch keine Meinugsfreiheit – und man sieht mal wieder eine ganz eigene Realität:

    “Die mündlich vorgetragene Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin enthielt neben der genannten Kritik zwei weitere bemerkenswerte Tatsachen: zum einen legte sie den Zeitpunkt des Todes der Rosa Luxemburg auf den 15. Januar 1919 fest, obwohl dies nicht bewiesen ist und damit nicht offenkundig sein kann. Zweitens erklärte sie, daß die Tötung von Frau Luxemburg rechtswidrig erfolgt sei.”

    Damit weiß man ungefähr, auf was sich die NPD insgesamt zusammenrülpst.