“NPD Gefahr für Leib und Leben”
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat erneut ein Verbot der NPD gefordert. Es bestehe kein Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei, sagte Herrmann nach einem Bericht der Frankenpost in Bad Alexandersbad, wo er an einem Festakt zum dreijährigen Bestehen der “Projektstelle gegen Rechtsextremismus” teilnahm. Der Innenminister votierte demnach für eine sorgfältige Vorbereitung des Verbots, um nicht ein zweites Mal vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterliegen. Ein Verbot der NPD entspricht laut Herrmann dem Geist des Grundgesetzes, das nicht nur Grundrechte garantiere, sondern auch Wehrhaftigkeit gegen die Feinde von Freiheit und Demokratie gebiete. Von der NPD gehe jedoch nicht nur eine Gefahr für den Staat aus, sondern auch für Leben und Gesundheit der einzelnen Bürger. Dies zeigten die in den letzten Jahren dokumentierten Gewalttaten der rechten Szene.
Bayern bleibt somit konsequent bei seinem Kurs und benennt realistisch die Gefahren durch die rechtsextreme Bewegung in Deutschland. Ob sich der Freistaat mit seiner Forderung nach einem neuen Verbotsverfahren durchsetzen kann, erscheint nicht ausgeschlossen.
Lesetipp: Interview mit Christoph Weckenbrock: “Die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD ist offensichtlich”
Der Projektstelle gegen Rechtsextremismus bescheinigte Innenminister Hermann laut Frankenpost eine positive Zwischenbilanz. Ihr und dem bürgerschaftlichen Engagement in der Region sei es zu verdanken, dass Wunsiedel nicht zu einem Symbolort für Rechtsradikale geworden sei. Zudem seien aus Wunsiedel die entscheidenden Impulse für eine Änderung des Strafgesetzbuches gekommen, mit der man bundesweit rechtsextreme Aufmärsche an symbolträchtigen Orten unterbinden könne. In Anlehnung an den bekannten Wunsiedler Slogan sagte Joachim Herrmann: “Bayern ist bunt – nicht braun”.
Getragen wird die Projektstelle vom “Bayerischen Bündnis für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen”, der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, der Stadt Wunsiedel und dem Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Alexandersbad. Nach der ersten Finanzierungsphase von drei Jahren wird das Projekt um mindestens drei weitere Jahre verlängert.
Siehe auch: Thüringer Innenminister fordert NPD-Verbot,Hintergrund: Hickhack in der Union um V-Leute in der NPD, NPD-Dokumentation: CDU/CSU streiten über erneutes Verbotsverfahren, Kommentar: Wertvolle heiße Luft, SPD-Politiker fordern erneutes NPD-Verbotsverfahren, Dokumentation zum NPD-Verbot: Pastörs liefert weiteres Material und beleidigt Merkel und Schäuble, Angeblich erneut V-Mann des VS in NRW aufgeflogen, V-Mann an rechtsextremer Radio-Hetze beteiligt, Keine V-Leute bei NPD-Spitzen in Berlin und weiteren Bundesländern, Nazis im Staatsdienst – die V-Leute des Verfassungsschutz


Der konsequente Kurs der CSU beinhaltet eben auch die absolute Gleichsetzung von links und rechts. Entsprechend sind die Ereignisse um aida zu verstehen, auch andere zivilgesellschaftliche Gruppen werden in nächster Zeit Probleme bekommen, wenn sie nicht nach Vorgabe der CSU ihre Luftballons steigen lassen.
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Ich vergleiche das immer mit einem Fußballclub. Wass kann der Fußballclub für seine Fans die permanent randalieren? Demokratie heißt für mich, wer A sagt muß auch B sagen. Inwiefern kann also eine Gefahr für Leib und Leben von einer Partei ausgehen? Was ist wenn ein gehörnter CDU Mann aus Eifersucht seine Frau erschlägt? Was passiert wenn die Junge Union auf einer Versammlung das Horst Wessel Lied singt? Was passiert wenn ein Mitglied der JU eine Frau als Niggerschlambe beschimpft? Was passiert wenn Herr Sarrazin Millionen Menschen beleidigt?
Die Frage ist doch: Muss ein Fußballclub seine gewalttätigen Fans tolerieren? Stadienverbote sprechen da wohl eine deutliche Sprache!
Analog verhält es sich mit unserer Demokratie. Wir müssen verfassungsfeindliche Organisationen nicht tolerieren und können sie verbieten. Egal ob linke, rechte oder ausländische Institutionen, welche in Deutschland aktiv sind.
Und ganz wichtig:
“Inwiefern kann also eine Gefahr für Leib und Leben von einer Partei ausgehen?”
Indem Sie zu Gewalttaten aufruft.
“Was ist wenn ein gehörnter CDU Mann aus Eifersucht seine Frau erschlägt?”
Dann wird er wegen Mordes nach §211 StGB verurteilt.
“Was passiert wenn die Junge Union auf einer Versammlung das Horst Wessel Lied singt?”
Wenn die Veranstaltung öffentlich gewesen ist, greift §130 StGB.
“Was passiert wenn ein Mitglied der JU eine Frau als Niggerschlambe beschimpft?”
Hier greift §185 StGB, allerdings ist für die Verfolgung ein Strafantrag nötig.
“Was passiert wenn Herr Sarrazin Millionen Menschen beleidigt?”
Wurde wohl häufig genug diskutiert. Weder §§130 StGB noch §185 StGB greift.
Wie leicht diese Fragen durch die Gesetze unseres Staates beantwortet werden können…
@Demokrat
So weit richtig, aber die NPD hatt kein Fußballstadion, dürfte der Linken auch so gehen, da es überall Chaoten gibt, aber nach einem Parteiverbot ruft da keiner. Es ist immer die Summe der “Straftaten”. Was ich sagen wollte: Erschlägt ein NPD Mann seine Frau aus Eifersucht= Rechte Straftat.Wir müssen aber überall den gleichen Maßsatb ansetzen.
“Wir müssen verfassungsfeindliche Organisationen nicht tolerieren und können sie verbieten.”
Ich bin jetzt kein Provokateur sonder Realist, aber welche Verfassung?
Vielleicht sollten sie sich zuerst die Eingangsmodalitäten der PKS ansehen. Ihr Beispiel ist nämlich völliger Blödsinn.
Und zum Thema Verfassung: Lesen sie Art. 79GG. Verfassung und Grundgesetzt wird bei uns synonym benutzt… Alles andere ist polemisches Extremistengequatsche.
@Ecki!
Tja Ecki: Keine Verfassung – dann auch keine NPD! *lol*
… war jetzt aber nicht “provokatorisch” gemeint …
Blöd nur das mir die NPD am A… vorbeigeht, da ich anderweitig vergeben bin. Herr Müntefering (habe ich Sie jetzt richtig geschrieben?) mag also auch polemisches Extremistengequatsche, wünschte er sich doch zur Osteransprache 09 eine Verfassung.
Grundlage jeder Demokratie (Volksherrschaft) ist eine gewählte Verfassung und Punkt.
Warum stützen denn sich Berliner Richter in Urteilsbegründungen auf die Reichsverfassung von 1919? Ganz einfach, da wir keine haben. Diesen Wink mit der Zaunslatte hatte wohl keiner gesehen. So long.
“Grundlage jeder Demokratie (Volksherrschaft) ist eine gewählte Verfassung und Punkt.”
Falsch! Grundlage jeder Demokratie ist die mittelbare Herrschaft des Volkes. Ob die Grundregeln einer Demokratie, also die Verfassung, gewählt oder fremdbestimmt inkraft tritt ist irrelevant. Lesen sie einfach Art.79GG. Wenn das nicht reicht, greifen sie zu einem Einführungsbuch zum Thema Staatsrecht.
Eine Urteilsbegründung mit alten Gesetzen ist nichts besonderes. Gerade ungeschriebene Rechtsgrundsätze sind bisweilen durch ältere Gesetze belegbar.
P.S.: Müntefering forderte zu unrecht eine gewählte Verfassung, um den Extremisten ihre dümmliche Argumentation zu zerschießen. Es gibt leider zahlreiche Menschen, ohne juristische Ausbildung, die auf diese Argumentationskette hereinfallen…
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