Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen
Die Bundestagsabgeordnete Dorotheé Menzner (Linke) ist in Prenzlauer Berg vorläufig in Gewahrsam genommen worden. Zusammen mit Jugendlichen aus der Linkspartei hatte Menzner einem Bericht des Tagesspiegels zufolge versucht, Plakate gegen den für Februar geplanten Neonazi-Marsch in Dresden aufzukleben. In dem auf die Plakate gedruckten Motto „Naziaufmarsch blockieren“ sehen die sächsischen Behörden einen Aufruf zu Straftaten. Die von Menzner begleitete Gruppe wurde in der Schönhauser Allee von Polizisten gestoppt: Vier Jugendliche sind zur Personalienfeststellung auf eine Polizeiwache gebracht worden, zwei davon wurden nach Auskunft des Jugendverbandes der Linkspartei mit Handschellen aneinandergefesselt. Ihnen und Menzner wird nun ebenfalls Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Erst am Dienstag hatte die Berliner Polizei wegen eines Amtshilfegesuchs der Dresdener Kollegen den linken Laden „Red Stuff“ in Kreuzberg gestürmt und dort eben jene Plakate beschlagnahmt. Ein Bündnis aus Antifa-Gruppen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten will sich am 13. Februar tausenden Rechtsextremen in den Weg stellen. Künstler wie Konstantin Wecker unterstützen die linken Proteste.
Siehe auch: Starker Staat als Strategie, Kommentar: Mutwillige Vereinfachung, Hintergrund: Polizei geht gegen Dresden-Plakat vor

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Geht das denn so einfach? Genießt eine Bundestagsabgeordnete nicht erstmal Immunität?
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a01/immunitaetsrecht.pdf
Nach Art. 46 GG kann kein Abgeordneter für irgendeine Äußerung oder Abstimmung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getätigt hat, während oder nach seiner Zeit im Bundestag zur strafrechtlichen oder dienstrechtlichen Verantwortung gezogen werden.
Also natürlich genießen Abgeordnete Immunität, aber bei einer von der Polizei unmittelbar festgestellten Straftat (z.b. Fahrerflucht) (Ordnungswidrigkeit eher nicht) kann ein Abgeordneter natürlich in gewahrsam genommen werden.
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